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In Pakistan festsitzende Afghanen: Nouripour spricht von "moralischem Versagen"
Bundestagsvizepräsident Omid Nouripour (Grüne) hat der Bundesregierung im Fall der in Pakistan festsitzenden Afghaninnen und Afghanen mit deutscher Aufnahmezusage "moralisches Versagen" vorgeworfen. "Es ist das Zeugnis eines zweifelhaften Rechtsverständnisses, wenn erst mehrere Gerichtsentscheidungen die Bundesregierung dazu zwingen müssen, ihre eigenen Aufnahmezusagen einzuhalten", sagte er am Mittwoch der Nachrichtenagentur AFP.
Es gehe um "über 2000 Menschen, die von Deutschland ein Schutzversprechen erhalten haben, weil sie wegen ihrer Hilfe für Deutschland bedroht sind". Nouripour nannte es "ein rechtliches und moralisches Versagen", dass diese seit Monaten in Pakistan festsitzen, verhaftet oder abgeschoben werden. Es werfe zudem "ein sehr schlechtes Licht auf die Verlässlichkeit Deutschlands".
Der Grünen-Politiker forderte die Bundesregierung auf, ihre Aufnahmezusagen "endlich vollständig und verbindlich" einzulösen.
Die damalige Ampel-Koalition hatte nach der Eroberung Afghanistans durch die radikalislamischen Taliban im August 2021 Aufnahmeprogramme gestartet. Damit sollte besonders stark gefährdeten Afghaninnen und Afghanen dauerhaft eine Aufnahme in Deutschland aus humanitären Gründen ermöglicht werden.
Union und SPD vereinbarten in ihrem Koalitionsvertrag allerdings, die Aufnahmeprogramme "soweit wie möglich" zu beenden. In Pakistan sind deshalb viele afghanische Menschen aus den Aufnahmeprogrammen zurzeit gestrandet.
Nach Angaben der Initiative Kabul Luftbrücke zufolge, die sich für die Evakuierung bedrohter Afghaninnen und Afghanen einsetzt, befinden sich etwa 2300 Menschen mit rechtlich bindenden Aufnahmezusagen in Pakistan. Manche davon wurden von den pakistanischen Behörden festgenommen oder sogar schon nach Afghanistan abgeschoben.
Am Dienstag hieß aus Regierungskreisen, dass einige der in Pakistan Festsitzenden nun doch nach Deutschland einreisen dürfen. Betroffen sind jene, bei denen Gerichtsbeschlüsse, die Bundesrepublik zur Visa-Erteilung und Einreisegestattung verpflichteten. Wie viele kommen dürfen, ist aber noch unklar.
So gab das Berliner Verwaltungsgericht im Juli unter anderem einer afghanischen Familie mit Aufnahmezusage Recht - die Bundesrepublik muss ihr Visa erteilen.
A.Ruegg--VB