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Linke fordert Rücküberstellung von Maja T. aus Haft in Ungarn nach Deutschland
Die Linke pocht auf die Rücküberstellung der in Ungarn inhaftierten deutschen Person Maja T. nach Deutschland. Maja T., die sich als nicht-binärer Mensch definiert, befindet sich seit knapp zwei Wochen in Budapest im Hungerstreik. "Die Bundesregierung darf nicht weiter wegschauen, wie Ungarn ein Exempel an der antifaschistischen Person statuiert", erklärte der Linken-Fraktionschef im Europaparlament, Martin Schirdewan, am Mittwoch.
Maja T. war im Dezember 2023 in Berlin festgenommen worden. Grund war der Vorwurf der ungarischen Behörden, Maja T. habe im Februar 2023 gemeinsam mit weiteren antifaschistischen Aktivisten Angehörige der rechtsextremen Szene in Budapest angegriffen. Im Juni 2024 folgte die Auslieferung nach Ungarn - ungeachtet eines laufenden Eilverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht, das dann auch unmittelbar nach erfolgter Überstellung in einer einstweiligen Verfügung die Auslieferung untersagte.
Schirdewan kündigte an, er wolle am 23. Juni Maja T. in der Untersuchungshaft besuchen, um sich selbst ein Bild von den Haftbedingungen vor Ort und dem Gesundheitszustand von Maja T. zu machen. "Das ungarische Justizsystem wird politisch von Diktator Orban gesteuert, sodass kein faires Verfahren gegen Maja T. in Ungarn stattfindet", erklärte der Linken-Politiker mit Blick auf den ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orban. Schirdewan forderte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und dessen Stellvertreter Lars Klingbeil (SPD) auf, sie müssten "die Rückholung von Maja T. zur Chefsache erklären".
Auch der Verein demokratischer Ärzt*innen solidarisierte sich mit Maja T. Die Organisation pochte auf die Einhaltung medizinischer Standards in der Haft und verlangte ebenfalls die sofortige Rückholung von Maja T. nach Deutschland.
"Ein Haftaufenthalt an sich birgt ein Gesundheitsrisiko: psychosoziale Belastungen und Isolation, Bewegungsmangel und ungesundes Essen machen krank", erklärte vdää-Vorstandsmitglied Kira von Bernuth. Die damit verbundenen Gefahren würden "durch Haftbedingungen wie die, von den wir aus den ungarischen Gefängnissen hören, umso größer", fügte sie hinzu. vdää-Vorstandsmitglied Helena Mielke verwies auf weitere Gesundheitsrisiken durch den Hungerstreik.
Im Februar 2025 hatte das Bundesverfassungsgericht im Hauptsacheverfahren ausdrücklich die Auslieferung von Maja T. gerügt. Diese sei rechtswidrig gewesen, da das Kammergericht, das die Auslieferung für zulässig erklärt hatte, seiner Pflicht zur vollständigen Aufklärung des für die Überstellung erheblichen Sachverhalts nicht hinreichend gerecht geworden sei.
Das Bundesverfassungsgericht nannte hier insbesondere die allgemeinen Haftumstände in ungarischen Gefängnissen, darunter auch Gewalt gegen Häftlinge durch Mithäftlinge oder auch Personal der Justizvollzugsanstalten. Außerdem wies das Gericht darauf hin, dass nicht davon auszugehen sei, dass der Schutz von non-binären Personen hinreichend gewährleistet werde.
R.Fischer--VB