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Kleinpartei ÖDP scheitert in Thüringen mit Klage gegen Fünfprozenthürde
Die Kleinpartei ÖDP ist in Thüringen mit einer Klage gegen die Fünfprozenthürde gescheitert. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar wies am Mittwoch einen Antrag ab, mit dem die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) den Landtag verpflichtet wollte, die Sperrklausel abzuschaffen oder zumindest abzusenken. Die Antrag sei unzulässig. Die Fünfprozenthürde sei Bestandteil der Landesverfassung. Der Landtag sei nicht verpflichtet, die Klausel zu ändern. (Az. VerfGH 15/24)
Auch aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik ergebe sich keine Verpflichtung zur Abschaffung und Absenkung der Fünfprozenthürde, entschied das Gericht in dem Organstreitverfahren nach eigenen Angaben. Der Erhalt der "Arbeits- und Funktionsfähigkeit" des Parlaments sei auch unter den Maßgaben des Grundgesetzes "ein anerkannter Rechtfertigungsgrund".
Bei Landtags- und Bundestagswahlen gelten sogenannte Sperrklauseln. Nur Parteien, die mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten, werden bei der Sitzverteilung berücksichtigt. Ausnahmen können etwa für in Wahlkreisen direkt gewählte Abgeordnete und Minderheitenparteien gelten. Die Einführung der Klauseln fußt auf historischen Erfahrung. Sie sollen einen zu starke Zersplitterung verhindern und die Parlamente entscheidungsfähig halten.
Bei der Landtagswahl in Thüringen im September 2024 erhielt die ÖDP 0,2 Prozent der Zweitstimmen. Für sie stimmten knapp 2400 Menschen. Die ÖDP ist eine 1982 gegründete und bundesweite aktive Partei mit einem Schwerpunkt in der Umweltpolitik. Seit der Europawahl 2014 ist sie mit einem Sitz im Europaparlament vertreten. Bei Europawahlen gilt bisher keine Sperrklausel.
S.Leonhard--VB