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Im Bundestag gelten verschärfte Zugangs- und Verhaltensregeln
Im Bundestag gelten ab sofort verschärfte Zugangs- und Verhaltensregeln. Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) habe in Absprache mit dem Ältestenrat und dem Geschäftsordnungsausschuss das Regelwerk entsprechend ergänzt, teilte das Parlament am Montag mit. Dabei gehe es besonders um Maßnahmen zum Schutz vor extremistischen Einflüssen und Aktionen.
Den neuen Regeln zufolge, die an diesem Montag in Kraft traten, erhält keinen Zugang zu den Liegenschaften des Bundestages, "wer nach Abschluss der Zuverlässigkeitsüberprüfung ein Risiko für die Funktions- und Arbeitsfähigkeit des Deutschen Bundestages oder die Sicherheit seiner Mitglieder sowie aller im Deutschen Bundestag Anwesenden darstellt". Diesen Überprüfungen müssen sich künftig auch Beschäftigte der Abgeordneten und Fraktionen unterziehen, die zwar keinen Zugang zum Bundestag haben, aber zu dessen gemeinsamem Kommunikationssystem.
Zudem legte Bas fest, dass die Räumlichkeiten und Einrichtungen des Bundestages "für Veranstaltungen mit Dritten nur innerhalb der Grenzen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung genutzt werden" dürfen. Daneben gibt es noch kleinere redaktionelle Änderungen und Anpassungen. Das Mitbringen von staatlich anerkannten Assistenzhunden gemäß dem Behindertengleichstellungsgesetz wird nun ausdrücklich zugelassen.
E.Gasser--VB