-
In der Verlängerung: Schalke müht sich gegen Halle weiter
-
"Terror-Unterstützer": USA streichen Syrien von Liste
-
Welt- und Europameister Voigtmann beendet DBB-Karriere
-
Bericht: Baerbock wird Professorin in New York
-
London und Kiew schließen Abkommen zur militärischen Nutzung von KI
-
Kolumbiens neuer Präsident kündigt Ausweisung illegaler Migranten an
-
Ukraine und Iran: Wadephul telefoniert mit Rubio
-
Elfer-Drama: Wolfsburg wendet Blamage ab
-
"Wirtschaftskrieg": USA wollen Sanktionen gegen Irans Handelspartner verschärfen
-
Doppelpack Johannesson: Kölner mühen sich in die zweite Runde
-
Ukraine-Partner wollen Militärhilfe für Kiew trotz russischer Drohungen verstärken
-
Saudi-Arabien will in Manga-Vergnügungspark bei Paris investieren
-
Uniper und Equinor schließen Vereinbarung über Gaslieferungen aus Norwegen
-
Norwegens Oberstes Gericht prüft Ölförderlizenzen
-
Prinz Harry zieht sich aus afrikanischer Naturschutzorganisation zurück
-
Ukraine-Partner wollen militärische Unterstützung für Kiew weiter verstärken
-
Macron setzt Handyverbot für Oberstufe in Kraft
-
Abbruch in Pyrenäen: Pogacar wird der Etappensieg "verhagelt"
-
Nach langer Dopingsperre: Vondrousova zieht vor den CAS
-
Verbände fordern Handeln bei Klima- und Hitzeschutz - Hinweis auf Milliardenschäden
-
Handelsstreit mit Kanada: Trump verdoppelt Zölle auf Autos
-
Auto fährt in Bochumer U-Bahntunnel mehrere hundert Meter - keine Verletzten
-
Noosha Aubel: Hur mycket administrativt misslyckande tål Potsdam till?
-
Noosha Aubel: Πόση διοικητική αποτυχία μπορεί να αντέξει ακόμα το Πότσδαμ?
-
Vor Kabinettsklausur: Rufe nach Entscheidungen bei Reformen und Klimaschutz
-
US-Journalistenvisa: Deutsche Medien bitten Merz erneut um diplomatische Hilfe
-
Nach Farbattacke auf Bernd das Brot: Figur in Erfurt wieder glanzlos und braun
-
Illegaler Handel mit ägyptischem Kulturgut: Geldstrafen wegen Geldwäsche in Hamburg
-
Ozeane so warm wie noch nie: Neue Tageshöchsttemperatur gemessen
-
Noosha Aubel: Kolik administrativních selhání ještě Potsdam snese?
-
Noosha Aubel: Ile jeszcze nieudolności administracyjnej wytrzyma Poczdam?
-
Noosha Aubel: Wie viel Verwaltungsversagen verträgt Potsdam noch?
-
Нуша Аубель: Скільки ще Потсдам витримає адміністративних провалів?
-
नूशा ऑबेल: पॉट्सडैम और कितनी प्रशासनिक विफलता सहन कर सकता है?
-
ヌーシャ・オーベル:ポツダムは、あとどれだけの行政の失態に耐えられるのか?
-
누샤 아우벨: 포츠담은 행정 실패를 얼마나 더 견뎌낼 수 있을까?
-
努莎·奧貝爾:波茨坦還能承受多少行政失職?
-
نوشا أوبيل: إلى أي مدى ستتحمل بوتسدام المزيد من الفشل الإداري؟
-
Нуша Аубель: Сколько ещё Потсдам сможет выдержать административных провалов?
-
Porsche verkauft IT-Beratungstochter MHP an indischen Tata-Konzern
-
SPD und Verbände begrüßen Linnemanns "Kurskorrektur" bei pflegenden Angehörigen
-
Zu 80. Geburtstag Nordrhein-Westfalens: Verdienstorden für Ferres und Müntefering
-
Klopp nominiert DFB-Kader am 17. September
-
Wahl-O-Mat zu Wahlen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern gestartet
-
Während Urlaubs von Bewohnerin: Fledermäuse nisten sich in Bayern in Wohnung ein
-
Veganes Angebot in Hochschulmensen binnen zehn Jahren vervierfacht
-
Fangverbot für Hering: EU will Ausnahme für Ostsee-Küstenfischer aufheben
-
Tesla ruft in China Millionen Fahrzeuge wegen versenkbarer Autotürgriffe zurück
-
"Blutrünstige Barbaren": Geldstrafe nach muslimfeindlichem Post in Hamburg
-
Umfrage: In Frankreich scheint Stichwahl Le Pen - Mélenchon möglich
OVG: BSW-Spitzenkandidatin Wagenknecht bleibt von ARD-"Wahlarena" ausgeschlossen
Die ARD muss die BSW-Spitzenkandidatin Sahra Wagenknecht nicht in ihre Sendung "Wahlarena 2025 zur Bundestagswahl" einladen. Ein entsprechender Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln wurde vom nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht (OVG) im Eilverfahren bestätigt, wie das OVG am Freitag mitteilte. Aufgrund des redaktionellen Konzepts der Sendung sei die Nichtberücksichtigung des BSW gerechtfertigt, hieß es.
Der Westdeutsche Rundfunk (WDR) als verantwortlicher Sender hatte für die "Wahlarena" am kommenden Montag nur Parteien eingeladen, die konstant bei zehn Prozent oder mehr Zustimmung in den Umfragen liegen. Das BSW mit Umfragewerten um die fünf Prozent wurde deshalb nicht berücksichtigt und sah dadurch sein Recht auf Chancengleichheit verletzt.
Wie das OVG erklärte, rechtfertigt das redaktionelle Konzept der Sendung aber den Ausschluss des BSW. Die Sendung solle ermöglichen, alle relevanten Themen tiefgehend zu erörtern und Nachfragen und Diskussionen führen zu können. Aufgrund der begrenzten Sendezeit von 120 Minuten sei "eine Auswahlentscheidung auf wenige Personen" nötig gewesen, hieß es weiter.
Grundsätzlich dürfen Parteien nach den Gerichtsangaben nicht willkürlich von Wahlsendungen ausgeschlossen werden. Sie seien nach dem Gebot der abgestuften Chancengleichheit ihrer Bedeutung gemäß angemessen zu berücksichtigen. Die Auswahl nach Umfragewerten stimme mit diesem Gebot aber überein, stellte das OVG klar. Denn Umfragewerte lieferten gewisse Anhaltspunkte für die gegenwärtige Bedeutung der Parteien.
Das BSW habe zudem nicht beweisen können, dass es insgesamt im öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht angemessen berücksichtigt werde. Das BSW sei an zwei von vier Wahldebatten im ARD-Programm beteiligt und finde auch in der sonstigen Wahlberichterstattung Berücksichtigung, etwa in Dokumentationen, Interviews und Talkformaten. Der Beschluss ist unanfechtbar.
D.Bachmann--VB