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Verwaltungsgericht: ZDF muss Die-Partei-Wahlwerbespot senden
Das ZDF muss einen Wahlwerbespot der Satirepartei Die Partei im Bundestagswahlkampf senden. Das Verwaltungsgericht Mainz verpflichtete den Sender mit einem am Freitag veröffentlichten Beschluss in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren zur Ausstrahlung eines Spots der Partei zur vorgesehenen Sendezeit am Samstag. (4 L 87/25.MZ)
Der Antragstellerin stehe als politischer Partei grundsätzlich ein Anspruch auf Ausstrahlung einer von ihr verfassten Wahlwerbung für die Bundestagswahl am 23. Februar zu. Eine Rundfunkanstalt dürfe dies nur zurückweisen, wenn ein Wahlwerbespot gegen Gesetze verstoße und dieser Verstoß schwer wiege. Dies sei bei dem vom ZDF beanstandeten Teil der Wahlwerbung der Partei nicht anzunehmen.
Eine Sequenz des Spots deute eine fiktive Vergewaltigungshandlung unter Umkehr des typischen Rollenbilds von Gewalt in Partnerschaften an und stelle einen Bezug zu Unionskanzlerkandidat Friedrich Merz (CDU) und seiner Ehefrau her. Für den durchschnittlichen Betrachter sei eindeutig erkennbar, dass es sich um eine satirische Überzeichnung handle, befand das Gericht.
Der Wahlwerbespot könne nur dahingehend verstanden werden, dass er sich gegen sexualisierte Gewalt generell und auch in der Ehe wende. Nach Auffassung des Gerichts überwiegen daher die Meinungsfreiheit und die Betätigungsfreiheit als politische Partei im Vergleich zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Eheleute Merz.
A.Ammann--VB