-
In der Verlängerung: Schalke müht sich gegen Halle weiter
-
"Terror-Unterstützer": USA streichen Syrien von Liste
-
Welt- und Europameister Voigtmann beendet DBB-Karriere
-
Bericht: Baerbock wird Professorin in New York
-
London und Kiew schließen Abkommen zur militärischen Nutzung von KI
-
Kolumbiens neuer Präsident kündigt Ausweisung illegaler Migranten an
-
Ukraine und Iran: Wadephul telefoniert mit Rubio
-
Elfer-Drama: Wolfsburg wendet Blamage ab
-
"Wirtschaftskrieg": USA wollen Sanktionen gegen Irans Handelspartner verschärfen
-
Doppelpack Johannesson: Kölner mühen sich in die zweite Runde
-
Ukraine-Partner wollen Militärhilfe für Kiew trotz russischer Drohungen verstärken
-
Saudi-Arabien will in Manga-Vergnügungspark bei Paris investieren
-
Uniper und Equinor schließen Vereinbarung über Gaslieferungen aus Norwegen
-
Norwegens Oberstes Gericht prüft Ölförderlizenzen
-
Prinz Harry zieht sich aus afrikanischer Naturschutzorganisation zurück
-
Ukraine-Partner wollen militärische Unterstützung für Kiew weiter verstärken
-
Macron setzt Handyverbot für Oberstufe in Kraft
-
Abbruch in Pyrenäen: Pogacar wird der Etappensieg "verhagelt"
-
Nach langer Dopingsperre: Vondrousova zieht vor den CAS
-
Verbände fordern Handeln bei Klima- und Hitzeschutz - Hinweis auf Milliardenschäden
-
Handelsstreit mit Kanada: Trump verdoppelt Zölle auf Autos
-
Auto fährt in Bochumer U-Bahntunnel mehrere hundert Meter - keine Verletzten
-
Noosha Aubel: Hur mycket administrativt misslyckande tål Potsdam till?
-
Noosha Aubel: Πόση διοικητική αποτυχία μπορεί να αντέξει ακόμα το Πότσδαμ?
-
Vor Kabinettsklausur: Rufe nach Entscheidungen bei Reformen und Klimaschutz
-
US-Journalistenvisa: Deutsche Medien bitten Merz erneut um diplomatische Hilfe
-
Nach Farbattacke auf Bernd das Brot: Figur in Erfurt wieder glanzlos und braun
-
Illegaler Handel mit ägyptischem Kulturgut: Geldstrafen wegen Geldwäsche in Hamburg
-
Ozeane so warm wie noch nie: Neue Tageshöchsttemperatur gemessen
-
Noosha Aubel: Kolik administrativních selhání ještě Potsdam snese?
-
Noosha Aubel: Ile jeszcze nieudolności administracyjnej wytrzyma Poczdam?
-
Noosha Aubel: Wie viel Verwaltungsversagen verträgt Potsdam noch?
-
Нуша Аубель: Скільки ще Потсдам витримає адміністративних провалів?
-
नूशा ऑबेल: पॉट्सडैम और कितनी प्रशासनिक विफलता सहन कर सकता है?
-
ヌーシャ・オーベル:ポツダムは、あとどれだけの行政の失態に耐えられるのか?
-
누샤 아우벨: 포츠담은 행정 실패를 얼마나 더 견뎌낼 수 있을까?
-
努莎·奧貝爾:波茨坦還能承受多少行政失職?
-
نوشا أوبيل: إلى أي مدى ستتحمل بوتسدام المزيد من الفشل الإداري؟
-
Нуша Аубель: Сколько ещё Потсдам сможет выдержать административных провалов?
-
Porsche verkauft IT-Beratungstochter MHP an indischen Tata-Konzern
-
SPD und Verbände begrüßen Linnemanns "Kurskorrektur" bei pflegenden Angehörigen
-
Zu 80. Geburtstag Nordrhein-Westfalens: Verdienstorden für Ferres und Müntefering
-
Klopp nominiert DFB-Kader am 17. September
-
Wahl-O-Mat zu Wahlen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern gestartet
-
Während Urlaubs von Bewohnerin: Fledermäuse nisten sich in Bayern in Wohnung ein
-
Veganes Angebot in Hochschulmensen binnen zehn Jahren vervierfacht
-
Fangverbot für Hering: EU will Ausnahme für Ostsee-Küstenfischer aufheben
-
Tesla ruft in China Millionen Fahrzeuge wegen versenkbarer Autotürgriffe zurück
-
"Blutrünstige Barbaren": Geldstrafe nach muslimfeindlichem Post in Hamburg
-
Umfrage: In Frankreich scheint Stichwahl Le Pen - Mélenchon möglich
Urteil: Rheinland-Pfalz muss Polizist trotz Schlaganfalls in Ausbildung einstellen
Das Land Rheinland-Pfalz muss einen Mann in den Polizeidienst einstellen, der während seiner Ausbildung einen Schlaganfall erlitt. Das Risiko, dass er vor dem Alter von 60 Jahren dienstunfähig werde, sei nicht größer als 50 Prozent, erklärte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag. Der Bewerber wurde nach dem Schlaganfall wieder gesund und schloss sein Studium an der Hochschule der Polizei erfolgreich ab. (Az. 2 C 4.24)
Das Land wollte ihn aber nicht in ein Beamtenverhältnis auf Probe übernehmen. Zur Begründung führte es an, dass die Gefahr eines weiteren Schlaganfalls erhöht und der Mann darum nicht mehr uneingeschränkt polizeidienstfähig sei. Dieser zog vor Gericht.
Das Verwaltungsgericht Trier wies das Land an, ihn einzustellen. Es verwies auf die Einschätzung eines medizinischen Sachverständigen. Demnach hat der Kläger ein Risiko von 35 Prozent, bis zum Erreichen der Altersgrenze noch einen Schlaganfall zu erleiden.
Auf die Berufung des Landes hin wies das Oberverwaltungsgericht Koblenz die Klage des Bewerbers aber zurück. Es begründete seine Entscheidung damit, dass an Polizisten besondere Anforderungen gestellt würden. Bei deutlich erhöhtem Risiko für eine Krankheit, die in besonderen Einsatzlagen eine Gesundheitsgefahr für den Beamten selbst oder für Dritte darstellen könne, müssten sie abgelehnt werden.
Das Bundesverwaltungsgericht sah dies nun anders. Für die Polizei gelte kein anderer Maßstab als bei Bewerbern für den allgemeinen Verwaltungsdienst, erklärte es. Wenn ein Bewerber aktuell voll dienstfähig sei, könne seine gesundheitliche Eignung nur unter bestimmten Umständen verneint werden - nämlich wenn mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden müsse, dass er vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze dienstunfähig wird.
Das Bundesverwaltungsgericht hob das Urteil des Oberverwaltungsgerichts auf und wies die Berufung des Landes gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts zurück. Der Mann muss als Beamter auf Probe eingestellt werden.
I.Stoeckli--VB