-
Preise für Werbung: US-Behörde und 22 Bundesstaaten verklagen Amazon
-
Hausbewohner jagt Marder: Schreie rufen in Niedersachsen Polizei auf den Plan
-
Länderparlamente: Ein Drittel der Abgeordneten sind Frauen
-
China: Leistung von Solaranlagen erstmals höher als Leistung von Kohlekraftwerken
-
Taxifahrer prallt gegen Baumstumpf: Eine Tote und ein Schwerverletzter
-
Zahl der Todesopfer nach Sturzflut im Himalaya auf mehr als 1000 gestiegen
-
NFL: Deutsches Quintett im Practice Squad
-
Dobrindt warnt Koalition vor Auswechslung von Spitzenpersonal nach Landtagswahl
-
Hoeneß über Messi-Abschied: "Total richtig"
-
Oberdorf nach Comeback: "Habe es echt vermisst"
-
"Dirigent" Wawrinka verabschiedet sich von der Grand-Slam-Bühne
-
Schwaches Börsendebüt von Online-Händler Shein in Hongkong
-
Gebeine Ottos des Großen werden in Magdeburger Dom feierlich beigesetzt
-
Deutsche-Post-Konzern wird in DHL umbenannt
-
Apple-Chef Tim Cook übergibt an seinen Nachfolger John Ternus
-
Steinmeier trifft deutschsprachige Staatsoberhäupter in Österreich
-
EU-Verteidigungsminister beraten über Unterstützung der Ukraine und Weltraumstrategie
-
Trauernde können sich am Sarg von Norwegens König Harald V. verabschieden
-
G20-Treffen: Klingbeil irritiert über Teilnahme Russlands - Weißes Haus verteidigt Einladung
-
Oberstes US-Gericht erlaubt Weiterbau von Trumps Ballsaal bis auf Weiteres
-
G20-Treffen in den USA: Klingbeil irritiert über Teilnahme Russlands
-
"Sehr vermisst": Alcaraz meldet sich eindrucksvoll zurück
-
Dänemark eröffnet Botschaft in Damaskus wieder
-
Alcaraz meldet sich eindrucksvoll zurück
-
Früherer französischer Premierminister Édouard Balladur gestorben
-
Türkei offen für Beitritte anderer Länder zu Verteidigungspakt mit Pakistan und Saudi-Arabien
-
Nach tödlichem Fährunglück vor Nordzypern: Behörden suchen nach 20 Vermissten
-
Merz warnt vor AfD-Sieg in Sachsen-Anhalt: "kein Experimentierfeld für Wutbürger"
-
Gwinn schießt FCB bei Comeback zum Sieg - auch Oberdorf zurück
-
Wadephul will Energiepartnerschaft mit Tunesien ausbauen
-
Behörden in Kiew wollen bei Luftalarm nicht mehr alles lahmlegen
-
Zahl der Toten nach Sturzflut im Himalaya auf 955 gestiegen - Rund 4500 Vermisste
-
Sturzflut im Grand Canyon: Zahl der Toten auf zwei gestiegen
-
"Zwei Stunden geschlafen": Hockey-Weltmeister in Köln empfangen
-
Sarg von verstorbenem norwegischen König Harald V.in Schlosskapelle gebracht
-
Putin und Xi betonen bei Gipfel in Kirgistan gute Beziehungen zwischen ihren Ländern
-
Messi beendet Nationalmannschaftskarriere
-
G20-Treffen: USA wollen den Iran wirtschaftlich isolieren
-
Frau fährt in Leipzig mit Auto auf Schulhof: Siebenjährige leicht verletzt
-
EU kritisiert von Serbien geplante Beisetzung mit Staatsehren des Kriegsverbrechers Mladic
-
Online-Modehändler Shein vor Börsengang mit 22,6 Milliarden Euro bewertet
-
Union will Grundsicherung für mit Haftbefehl Gesuchte beenden
-
Medien: Juve will Woltemade ausleihen
-
Naomi Watts erhält bei Filmfestival in San Sebastián Preis für Lebenswerk
-
Fiebich beim DBB-Team - Zolper und Hartmann gestrichen
-
Kritik an Israel und Russland: Spanien beklagt Verbreitung von "Falschinformationen" zu Ceuta
-
Cyberattacken auf Behörden und Firmen: Zwei Jugendliche unter Verdächtigen
-
Brandenburg: Dieselspur führt Polizisten zu Treibstoffdieb
-
Gipfel von Shanghai-Organisation: Putin und Xi in Kirgistan zusammengekommen
-
"Alarmstufe Rot": Pflegekassen droht ab Oktober das Geld auszugehen
Tödlicher Anschlag auf Flüchtlingsheim 1991: Bundesgerichtshof verhandelt im Januar
Mehr als 33 Jahre nach einem tödlichen Brandanschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft im saarländischen Saarlouis verhandelt der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe über den Fall. Der BGH setzte den Termin dafür nach Angaben vom Donnerstag auf den 9. Januar fest. Er prüft das Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz, das im Oktober 2023 den damals 52 Jahre alten Peter S. zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilte. (Az. 3 StR 149/24)
Das Oberlandesgericht sah als erwiesen an, dass der Angeklagte im September 1991 das Asylbewerberheim angezündet hatte. Bei dem Feuer starb der damals 27 Jahre alte Asylbewerber Samuel Yeboah. Die übrigen 20 Menschen im Haus konnten sich in Sicherheit bringen und erlitten dabei teilweise Verletzungen.
S. wurde wegen Mordes in Tateinheit mit besonders schwerer Brandstiftung und mit zwölf Fällen von versuchtem Mord und versuchter besonders schwerer Brandstiftung verurteilt. Gegen das Urteil aus Koblenz legten sowohl der Generalbundesanwalt als auch der Angeklagte sowie vier Nebenkläger Revision beim BGH ein. Bei den Nebenklägern handelt es sich um Bewohner der Unterkunft, die bei dem Brand ihr Leben retten konnten.
Sie wollen letztlich erreichen, dass der Angeklagte auch wegen versuchten Mordes zu ihrem Nachteil verurteilt wird. Das Oberlandesgericht war der Überzeugung, dass der Angeklagte in Bezug auf acht Menschen davon ausgegangen war, dass sich diese rechtzeitig in Sicherheit bringen würden. Sie hielten sich in einem beleuchteten Zimmer nahe de Eingang auf, als er die Unterkunft anzündete. Darum ging das Oberlandesgericht für diese acht Fälle nicht von einem Tötungsvorsatz aus.
Der Generalbundesanwalt fordert, dass der Schuldspruch geändert wird und acht weitere Fälle von versuchtem Mord und versuchter besonders schwerer Brandstiftung umfasst. Er wendet sich außerdem gegen den Strafausspruch.
Der Vorsitzende Richter in Koblenz sprach bei der Urteilsverkündung von einer "besonders verachtenswerten" Tat. Der Angeklagte habe "vor dem Hintergrund seiner rechtsextremistischen Überzeugung aus Hass gegen Ausländern" gehandelt. Der aus einer zerrütteten Familie stammende S. habe damals in der Saarlouiser Skinheadszene "seine Ersatzfamilie" gefunden und "völlig kritiklos" deren rechtsextremistische Ideologie übernommen.
Nach dem Anschlag waren die Ermittlungen zunächst ohne Erfolg geblieben und wurden eingestellt. Der Fall galt als bekanntester ungelöster extremistischer Mordfall Deutschlands. Erst vor rund vier Jahren wurden die Ermittlungen wegen neuer Erkenntnisse wieder aufgenommen, die Bundesanwaltschaft übernahm den Fall.
Dem Koblenzer Urteil zufolge hatte sich der Angeklagte 2007 bei einem Grillabend gegenüber einer Zeugin mit der Tat gebrüstet und gesagt: "Das war ich, und sie haben mich nie erwischt." Nachdem die Zeugin 2019 erfahren hatte, dass bei dem Anschlag ein Mensch getötet worden war, wandte sie sich an die Behörden. Anfang April 2022 folgte die Festnahme.
F.Mueller--VB