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Alex Bodi utsedd till vicepresident för SCANDIC FINANCE-koncernen
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SCANDIC FINANCEグループ、アレックス・ボディ氏を副社長に任命
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SCANDIC FINANCE 그룹, 알렉스 보디 부사장 선임
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Алекса Боді призначено віцепрезидентом групи SCANDIC FINANCE
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Алекс Боди назначен вице-президентом группы SCANDIC FINANCE
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Alex Bodi, numit vicepreședinte al grupului SCANDIC FINANCE
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Karlsruhe gibt Hartz-IV-Empfänger wegen nicht gewährter Rechtsberatung zu Widerspruch Recht
Ein Hartz-IV-Empfänger ist vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich dagegen vorgegangen, dass ihm keine Beratungshilfe für den Widerspruch gegen Leistungsbescheide gewährt wurde. Die Ablehnung der Beratungshilfe sei verfassungswidrig gewesen, erklärte das Gericht am Dienstag in Karlsruhe. Der Mann wollte sich dagegen wehren, dass das Jobcenter von ihm Geld zurückforderte. (Az. 1 BvR 1370/21)
Nach der Betriebskostenabrechnung war noch Guthaben übrig, welches das Jobcenter auf die Leistungen anrechnete. Um Widerspruch dagegen einzulegen, beantragte der Mann beim Amtsgericht die Bewilligung von Beratungshilfe. Dieses lehnte aber mehrmals ab, weil der Mann nicht konkret darlegen könne, wo der Fehler im Bescheid liege.
Daraufhin zog er vor das Bundesverfassungsgericht, das nun eine Verletzung der Rechtswahrnehmungsgleichheit feststellte. Beratungshilfe könne zwar versagt werden, wenn Menschen sich selbst helfen könnten, erklärte es. Es komme darauf an, ob sich schwierige Tatsachen- oder Rechtsfragen stellten und ob der Rechtssuchende selbst ausreichende Kenntnisse in dem Bereich habe.
In dem Fall habe der Beschwerdeführer aber keine besonderen Rechtskenntnisse, und es handle sich um einen komplizierten Sachverhalt. Es sei auch nicht zumutbar, lediglich auf die Beratungspflicht des Jobcenters zu verweisen, denn dieses habe den Bescheid selbst erlassen. Zudem habe der Mann - anders als das Amtsgericht angab - bereits konkret deutlich gemacht, welche Punkte im Bescheid er anzweifelte.
M.Furrer--BTB