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Scholz beantragt Vertrauensfrage im Bundestag für vorgezogene Neuwahlen
Die Neuwahl des Bundestags ist einen Schritt näher gerückt: Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat am Mittwoch beim Parlament den Antrag auf Abstimmung über die Vertrauensfrage gestellt. Das Votum ist für Montagnachmittag geplant. Es sei sein "Ziel", dass die Bürgerinnen und Bürger am 23. Februar einen neuen Bundestag wählen können, sagte Scholz im Kanzleramt. Die Vorsitzenden der Grünen-Fraktion empfahlen ihren Abgeordneten, sich am Montag zu enthalten.
Scholz veröffentlichte auf X ein Foto, das zeigt, wie er den Antrag für die Vertrauensfrage unterschreibt. Das Schriftstück wurde laut Regierungssprecher Steffen Hebestreit von einem Beschäftigten des Bundeskanzleramtes dem Büro von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) überbracht.
Das Schreiben lautet: "Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, gemäß Artikel 68 des Grundgesetzes stelle ich den Antrag, mir das Vertrauen auszusprechen. Ich beabsichtige, vor der Abstimmung am Montag, dem 16. Dezember 2024, hierzu eine Erklärung abzugeben." Hintergrund des Schritts ist der Bruch der Ampel-Koalition Anfang November.
Zwar beantragt Scholz formal, dass der Bundestag ihm das Vertrauen ausspricht. Er beabsichtigt aber, die Abstimmung zu verlieren, denn nur dann kann es zur Neuwahl kommen.
Es ist davon auszugehen, dass die SPD als Scholz' eigene Fraktion für ihn stimmt. Der einzig verbliebene Koalitionspartner, die Grünen, dürfte sich enthalten: Dieses Abstimmungsverhalten empfahlen die Grünen-Fraktionschefinnen Britta Haßelmann und Katharina Dröge ihren Abgeordneten am Mittwoch. Sie wollten die Neuwahl ermöglichen, aber nicht "gegen diese Regierung" stimmen, erklärten die Fraktionsvorsitzenden.
Wenn Scholz die Vertrauensfrage wie erwartet verliert, kann er Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier die Auflösung des Bundestags vorschlagen. Steinmeier muss darüber binnen 21 Tagen entscheiden. Stimmt er zu, muss innerhalb von 60 Tagen die Neuwahl des Bundestags angesetzt werden. Mit Steinmeier wurde schon vorab der Wahltermin am 23. Februar vereinbart.
"Bis zur Bildung einer neuen Koalition bleiben Bundesregierung und Bundestag voll arbeitsfähig", betonte Scholz bei seinem kurzen Pressestatement im Kanzleramt. Die Menschen hätten einen Anspruch darauf, "dass alle politischen Kräfte ihren Job tun und zum Wohl des Landes zusammenarbeiten".
Konkret forderte Scholz die Opposition zur Zusammenarbeit in vier Bereichen auf, zu denen der Bundestag "noch vor Jahresende" Beschlüsse fassen solle: Er nannte die Erhöhung von Kindergeld und Kinderzuschlag, den Abbau der sogenannten kalten Progression in der Einkommensteuer, die Absicherung des Deutschlandtickets und die Stabilisierung der Strompreise durch eine Begrenzung der Netzentgelte.
Diese Themen duldeten aus seiner Sicht "keinerlei Aufschub", sagte Scholz. Es gehe hier um Entscheidungen, "um Arbeitsplätze zu sichern und Bürgerinnen und Bürger zu entlasten". Über die Frage, welche Gesetzesvorhaben noch vor der Neuwahl verabschiedet werden, laufen seit Wochen Verhandlungen zwischen den Fraktionen des Bundestags.
Die Vertrauensfrage diente ursprünglich dazu, einem Kanzler ein Instrument an die Hand zu geben, sich im Parlament seiner Mehrheit zu versichern. Sie wurde aber bereits in der Vergangenheit mehrfach genutzt, um Neuwahlen zu herbeizuführen.
Bisher gab es die Vertrauensfrage fünf Mal in der Geschichte der Bundesrepublik: Sie wurde von den Kanzlern Willy Brandt (SPD, 1972), Helmut Schmidt (SPD, 1982), Helmut Kohl (CDU, 1982) sowie Gerhard Schröder (SPD, 2001 und 2005) gestellt. Drei Mal hatten die Vertrauensabstimmungen Neuwahlen zur Folge.
U.Maertens--VB