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Bewährungsstrafe für IS-Rückkehrerin aus Sachsen-Anhalt
Eine IS-Rückkehrerin aus Sachsen-Anhalt ist am Mittwoch vom Oberlandesgericht Naumburg zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Gericht sah es nach Angaben eines Sprechers als erwiesen an, dass die 22-jährige Leonora M. vor sieben Jahren als Jugendliche nach Syrien gereist war und sich der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) angeschlossen hatte. Sie kehrte 2020 nach Deutschland zurück und saß zeitweise in Haft.
Verurteilt wurde M. wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrororganisation sowie Verstößen gegen das Kriegswaffenkontroll- und das Waffengesetz. Freigesprochen wurde sie vom Vorwurf der Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Laut Anklage sollte sie ihren Ehemann beim Kauf und Verkauf einer Jesidin als Sklavin unterstützt haben. Dies bestätigte sich im Prozess nicht. Die Öffentlichkeit war vom Prozess ausgeschlossen.
Die aus Sangerhausen stammende Frau war nach Erkenntnissen der Ermittler der Bundesanwaltschaft als Jugendliche im März 2015 über die Türkei in das Bürgerkriegsland Syrien gereist, um sich dem IS anzuschließen. Die Angeklagte, die in Syrien zwei Kinder bekam, arbeitete demnach auch für den IS und war drei Monate lang in einem Krankenhaus der Miliz eingesetzt.
Der Vorwurf der Verstöße gegen das Kriegswaffenkontroll- und das Waffengesetz bezog sich darauf, dass M. eine halbautomatische Pistole und ein Sturmgewehr besessen haben soll. Damit wollte sie laut Anklage ihre IS-Zugehörigkeit demonstrieren. Die Bundesregierung holte M. sowie zwei weitere deutsche Frauen und insgesamt zwölf Kinder im Dezember 2020 aus Lagern für gefangene ehemalige IS-Mitglieder in Nordsyrien zurück nach Deutschland.
M. wurde damals direkt am Flughafen verhaftet und saß zunächst in Untersuchungshaft. Im Januar 2021 wurde sie allerdings entlassen. Der Prozess gegen sie wurde im Justizzentrum in Halle verhandelt.
S.Keller--BTB