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Kabinett beschließt Gesetz zum besseren Schutz vor Spionage und Sabotage
Das Bundeskabinett hat ein Gesetz zum besseren Schutz vor Spionage und Sabotage in Ministerien und der kritischen Infrastruktur beschlossen. Künftig sollen Beschäftigte in sicherheitsrelevanten Bereichen des Staates und der Wirtschaft wirksamer überprüft werden können - etwa mit Blick auf problematische Äußerungen in Internet-Netzwerken, wie das Bundesinnenministerium am Mittwoch bekanntgab. So würden staatliche Stellen und Unternehmen stärker geschützt. Damit reagiere die Bundesregierung auf die verschärfte Sicherheitslage.
Künftig kann der Verfassungsschutz bei den Sicherheitsüberprüfungen verstärkt online recherchieren, um verfassungsfeindliche Äußerungen von Beschäftigten leichter ausfindig zu machen. Die Internetrecherche bei der einfachen Sicherheitsüberprüfung soll künftig - anders als bisher - auch soziale Netzwerke umfassen.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) erklärte, die Bedrohung der Demokratie durch Spionage und Sabotage habe "eine neue Dimension" erreicht. "Die russische Aggression in Europa hat die Sicherheitslage fundamental verändert. Deutschland steht außerdem im Fokus von Nachrichtendiensten aus anderen Staaten", warnte Faeser.
"Um Sicherheitsrisiken zu reduzieren, müssen wir künftig noch genauer hinschauen, wen wir in sicherheitsrelevanten Bereichen des Staates und unserer kritischen Infrastrukturen mit wichtigen Aufgaben und vertraulichen Informationen betrauen", fügte sie hinzu.
Konkret sieht der Gesetzentwurf erweiterte verpflichtende Überprüfungsmaßnahmen des Personals an sicherheitsrelevanten Stellen etwa im Bereich der IT- und Kommunikationstechnik vor. Konkret geht es um die kritische Infrastruktur wie Leitstellen für die Stromversorgung sowie die obersten Bundesbehörden.
Dazu zählen etwa die Bundesministerien, das Bundeskanzler- und das Bundespräsidialamt. Das dort eingesetzte Personal soll künftig strenger überprüft werden, um denkbare Sabotageakte durch sogenannte Innentäter aus dem eigenen Personal zu verhindern.
P.Vogel--VB