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Finanzministerium will Ländern Rabatte bei Grunderwerbsteuer ermöglichen
Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) bereitet eine Reform der Grunderwerbsteuer vor, um Bürgerinnen und Bürgern den Kauf einer eigenen Immobilie zu erleichtern. Damit werde eine Vereinbarung des Koalitionsvertrages umgesetzt, sagte Lindner am Donnerstag in Berlin. Details sind demnach noch offen, möglich wären etwa Rabatte beim erstmaligen Erwerb einer Immobilie oder eine Einführung von Freibeträgen auf Ebene der Bundesländer.
"Wir setzen den Auftrag des Koalitionsvertrages um, den Erwerb von Grundeigentum zu erleichtern", sagte Lindner bei der Vorstellung der aktuellen Steuerschätzung. Allerdings stehe die Regierung hier noch "am Beginn eines Prozesses. Möglich sei, den Ländern das Recht einzuräumen, einen ermäßigten Satz einzuführen, "zum Beispiel für die, die zum ersten Mal eine Immobilien kaufen".
Zuvor hatte die "Rheinische Post" unter Berufung auf ein Eckpunktepapier des Finanzressorts über die Pläne berichtet. Demnach könnten die Länder einen Spielraum bekommen, geknüpft an bestimmte Voraussetzungen einen zweiten Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer einzuführen, der sogar auch bei Null liegen könnte.
Dies würde faktisch einem Freibetrag auf den vollständigen Kaufpreis oder einen Teil der Summe entsprechen, hieß es. Die Flexibilität der Länder bei der Grunderwerbsteuer solle möglichst groß sein, um auf regionale Unterschiede am Wohnungsmarkt reagieren zu können. Noch diskutiert wird demnach, ob eine solche Regelung nur für private Erstkäufer einer Wohnimmobilie gelten soll oder auch zum Beispiel für soziale und genossenschaftliche Vorhaben.
Die Grunderwerbsteuer ist eine reine Ländersteuer. Eine Kompensation von Einnahmeausfällen durch den Bund schloss Lindner daher aus. Laut dem Bericht der "Rheinischen Post" will das Bundesfinanzministerium vielmehr mit den Ländern klären, welche Möglichkeiten auf deren Seite zur Gegenfinanzierung bestehen und wie eine für alle Länder faire Entscheidungsgrundlage geschaffen werden könne.
Wohneigentum sei auch im Hinblick auf Inflationsrisiken ein wichtiger Baustein der Altersvorsorge, hieß es demnach in dem Papier des Finanzressorts. Zudem sei es eine Frage der Fairness, dass Wohneigentum auch für Familien und Menschen mit mittlerem Einkommen noch möglich sei. Steigende Baupreise und die Zinswende der Notenbanken würden Entlastungen dringlich machen.
Die Grunderwerbsteuer wird beim Erwerb eines Grundstücks fällig. Steht darauf ein Haus, wird dessen Wert bei der Berechnung mit berücksichtigt. Je nach Bundesland beträgt der Steuersatz zwischen 3,5 und 6,5 Prozent.
Die Steuer war 1997 deutlich erhöht worden, um Einnahmeausfälle der Länder durch die De-facto-Abschaffung der Vermögensteuer auszugleichen. Anders als diese belastet die Grunderwerbsteuer aber nicht nur Wohlhabende, sondern auch beispielsweise Menschen mit geringeren Einkünften, die für den Kauf einer Immobilie hohe Kredite aufnehmen müssen.
C.Meier--BTB