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Berliner Stadtrat darf Amt nach Weitergabe von Dienstgeheimnissen nicht mehr ausführen
Ein Berliner Stadtrat, der Dienstgeheimnisse an einen Journalisten weitergab, darf sein Amt nicht mehr ausführen. Die Indizien sprächen dafür, dass der Mann geheime Interna weitergegeben und seine beamtenrechtliche Verschwiegenheitspflicht verletzt habe, entschied das Verwaltungsgericht Berlin laut Mitteilung vom Dienstag. Es lehnte den Eilantrag des Stadtrats ab. (Az.: VG 26 L 559/23)
Ende Oktober hatte die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Verletzung des Dienstgeheimnisses gegen ihn eingeleitet. Er soll anonym interne Mails über Vorwürfe von Dienstmissbrauch und sexueller Belästigung in einem anderen Amt des Bezirks einem Journalisten per Post zugeschickt haben. Interne Ermittlungen bestätigten die Vorwürfe nicht.
Der Mann fiel auf, weil er die Briefmarke zum Versenden des anonymen Briefs über seine Mailadresse bestellt hatte. Der Bezirksbürgermeister verbot ihm daraufhin die Ausübung seines Amts - zu Recht, wie nun die Verwaltungsrichter entschieden. Der Umstand, dass Stadträte von der Bezirksverordnetenversammlung gewählt werden, ändere nichts daran, dass auch sie sich an Gesetze halten müssten. Das Vertrauensverhältnis sei beschädigt. Gegen den Beschluss können beide Parteien Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.
K.Sutter--VB