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Bundesverfassungsgericht verkündet Urteile zu staatlichen Zuschüssen für Parteien
Das Bundesverfassungsgericht veröffentlicht am Dienstag (10.00 Uhr und 14.00 Uhr) zwei Urteile zur Finanzierung der politischen Parteien. Konkret geht es um die Anhebung der Obergrenze für staatliche Zuschüsse. Diese wurde 2018 vom Bundestag mit den Stimmen von Union und SPD beschlossen. Die absolute Obergrenze für alle Parteien zusammen wurde dabei von 165 auf 190 Millionen Euro angehoben. Nach einem früheren Verfassungsgerichtsurteil darf die Grenze nur verschoben werden, wenn sich die Verhältnisse "einschneidend" änderten. (Az. 2 BvF 2/18 und 2 BvE 5/18)
Union und SPD sahen in der Digitalisierung eine solche Änderung. Die Fraktionen von FDP, Grünen und Linker zogen gegen die Aufstockung vor Gericht. Die AfD wollte sich dem Verfahren zunächst anschließen, was die anderen Fraktionen aber ablehnten. Darum klagte sie selbst in Karlsruhe. Sie bemängelt, dass der Gesetzentwurf 2018 so schnell beschlossen worden sei, dass der AfD-Fraktion keine Zeit zur Einarbeitung oder Mobilisierung dagegen geblieben sei.
K.Brown--BTB