
-
Großbritannien erklärt Beteiligung an US-Schlag gegen Huthi-Miliz im Jemen
-
SPD gibt Ergebnis des Mitgliedervotums über Koalitionsvertrag bekannt
-
Scholz leitet seine voraussichtlich letzte Kabinettssitzung
-
Evangelischer Kirchentag mit Steinmeier und Merkel beginnt in Hannover
-
Designierter Außenminister Wadephul trifft EU-Außenbeauftragte Kallas in Brüssel
-
USA drohen Russland und Ukraine mit Ende der Vermittlungsbemühungen
-
Kanadas Premier Carney ruft Land nach Wahlsieg zu Einigkeit auf - Trump gratuliert
-
100 Tage Trump: US-Präsident sieht glänzende Zukunft für Autoindustrie
-
Angreifer erschießt drei Menschen in Schweden
-
Trump erlässt Zollerleichterungen für Autobauer
-
Basisvotum der SPD über Koalitionsvertrag beendet - Ergebnis am Mittwoch
-
US-Außenminister droht mit Ende von Ukraine-Vermittlungsbemühungen
-
Trump unterzeichnet Dekret zur Abmilderung von Zöllen für Autobauer
-
Dresden steigt in die DEL auf - Düsseldorf muss runter
-
Dembélé mit Blitztor: PSG nach Sieg bei Arsenal auf Finalkurs
-
Nach Eklat im Pokalfinale: Sechs Spiele Sperre für Rüdiger
-
Trump-Zölle: Weißes Haus warnt Amazon vor Offenlegung der Kosten
-
Manfred Weber als Chef der Europäischen Volkspartei wiedergewählt
-
Drei Menschen durch Schüsse in Schweden getötet
-
Gündogan über Rüdiger: Mal "mega geil", mal "mega nervig"
-
Mindestens 14 Tote bei religiös motivierten Kämpfen in Syrien
-
Frankreich erlässt schärferes Gesetz zur Bekämpfung der Drogenkriminalität
-
Zverev verpasst Viertelfinale von Madrid
-
Meta veröffentlicht KI-Assistenten "Meta AI" als App
-
Trump: "Regiere das Land und die ganze Welt" - US-Präsident 100 Tage im Amt
-
SZ-Journalist Stefan Kornelius wird Regierungssprecher
-
Israels Regierung widerruft Entlassung von Inlands-Geheimdienstchef
-
Weißes Haus warnt Amazon vor Zollkosten-Offenlegung
-
Merkel plant Teilnahme an Merz' Kanzlerwahl im Bundestag
-
Regierungskreise: Modi hat Armee "operative Freiheit" in Kaschmir erteilt
-
Designierter Kulturstaatsminister Weimer sieht sich nicht als Kulturkämpfer
-
US-Autobauer General Motors schlägt sich im ersten Quartal besser als erwartet
-
Trump-Zölle: US-Verbrauchervertrauen auf niedrigstem Stand seit Corona
-
UNO: Seit 2014 weltweit mehr als 72.000 Migranten verschwunden oder gestorben
-
Rechnungshof kritisiert schleppende Brückenmodernisierung - Ministerium sieht sich im Zeitplan
-
US-Zölle: Pharmaunternehmen Astrazeneca verlegt Produktion in die USA
-
Amazon könnte Zollkosten offenlegen: Weißes Haus spricht von "feindlichem Akt"
-
Kanadischer Konzern stellt ersten Antrag auf Tiefseebergbau
-
Urteil: Anwohner müssen bellende Hunde in Nachbargarten tolerieren
-
Frankreich wirft russischem Geheimdienst zahlreiche Cyberangriffe vor
-
Autofahrer stirbt bei Zusammenstoß mit Regionalzug in Bayern
-
Wahl in Bayern 2028: Ministerpräsident Söder will es wie CSU-Legende Strauß machen
-
"Es ist offiziell": SPD und Grüne in Hamburg unterzeichnen Koalitionsvertrag
-
Tunesiens Präsident weist Kritik an Verurteilung von Oppositionellen zurück
-
UNRWA wirft Israel Misshandlung von mehr als 50 UN-Helfern in Gefangenschaft vor
-
Früherer Mitarbeiter von AfD-Politiker Krah wegen Spionage für China angeklagt
-
Mehrjährige Haftstrafen für Schmuggel von halber Tonne Kokain über Bremerhaven
-
Zwölf Prozent mehr Abonnenten bei Spotify - Betriebsgewinn rund 500 Millionen Euro
-
Paketdienst UPS will weltweit 20.000 Arbeitsplätze abbauen
-
Vorwurf des "Völkermords" im Gaza-Krieg: Israel weist Anschuldigungen von Amnesty zurück

Verweis wegen Profils auf Datingplattform: Bundeswehroffizierin scheitert in Karlsruhe
Eine ranghohe Bundeswehroffizierin ist mit einer Verfassungsbeschwerde gegen einen disziplinarrechtlichen Verweis wegen ihres Profils auf der Onlinedatingplattform Tinder gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerde nach Angaben vom Mittwoch nicht zur Entscheidung an. Der Verweis sei bereits vor Einreichung der Beschwerde entsprechend der disziplinarrechtlichen Fristen aus der Personalakte getilgt worden, erklärte das Gericht in Karlsruhe. Die Klägerin habe nicht genügend dargelegt, warum weiter ein Rechtsschutzbedürfnis bestehe. (Az. 2 BvR 110/23)
Laut Gericht war die Berufssoldatin im Rang eines Oberstleutnants zeitweise als Bataillonskommandeurin und Standortälteste mit Personalverantwortung für mehr als tausend Menschen tätig. 2019 erhielt sie wegen der Textwahl auf ihrem privaten Tinder-Profil von ihrem Dienstvorgesetzten einen Verweis als Disziplinarmaßnahme. Grund war die Formulierung "A. 45 Spontan, lustvoll, trans*, offene Beziehung und auf der Suche nach Sex. All genders welcome".
Demnach kursierte ein Screenshot des Profils in der Truppe und gelangte an die Personalführung der Bundeswehr, was das Disziplinarverfahren auslöste. Die Bundeswehr sah darin eine Beeinträchtigung des Ansehens der Bundeswehr und der dienstlichen Stellung der Offizierin, es folgte ein Rechtsstreit bis hin zum Bundesverwaltungsgericht. Dieses wies eine Rechtsbeschwerde der Klägerin im Mai 2022 zurück und bestätigte eine Dienstpflichtverletzung.
Das höchste Verwaltungsgericht wertete die ursprüngliche Entscheidung des Truppendienstgerichts der Bundeswehr zwar als teilweise zu weitgehend. So merkte es an, dass es "zu Unrecht" eine Verletzung des Ansehens der Truppe unterstellt habe, weil das Profil keinen Bezug zur dienstlichen Stellung der Klägerin gehabt habe. Die Wohlverhaltenspflicht von Bundeswehrangehörigen bedeute nicht, dass diese sich privat ein "Maß an Zurückhaltung" auferlegen müssten, welches "im Hinblick auf die dienstlichen Interessen ideal wäre".
Zugleich sah das Bundesverwaltungsgericht den Verweis im Fall der Klägerin wegen ihrer herausgehobenen beruflichen Stellung als Stabsoffizierin und Bataillonskommandeurin dennoch als berechtigt an. Als Vorgesetzte könne sie Erziehungs- und Disziplinarmaßnahmen wegen "sexueller Verfehlungen" nicht glaubhaft vermitteln, wenn in ihr privates Profil bei Tinder "durch äußerst missverständliche Überspitzung" ein "hemmungsloses Ausleben des Sexualtriebs" hineininterpretiert werden könne. Die Formulierung hätte wegen der "Erfordernisse des militärischen Diensts" daher vermieden werden müssen.
Gegen dieses Urteil reichte die Soldatin anschließend Verfassungsbeschwerde ein, weil sie sich in ihrem grundgesetzlichen geschützten Recht auf Entfaltung der eigenen Persönlichkeit verletzt sah. Das Persönlichkeitsrecht umfasse auch die Möglichkeit zur Suche nach sexuellen Kontakten einschließlich der Möglichkeit, hierbei ehrlich "das eigene Begehren" thematisieren zu können.
Inhaltlich befasste sich das Bundesverfassungsgericht mit der Argumentation der Klägerin jedoch nicht. Es nahm deren Beschwerde laut unanfechtbarem Beschluss nicht zur Entscheidung an, weil diese nicht den Darlegungsanforderungen entsprach und daher unzulässig war. Maßgeblich dafür sei, dass der fragliche Verweis der üblichen dreijährigen Frist der Wehrdisziplinarordnung zufolge bereits 2022 getilgt worden sei.
Mit der Löschung des Verweises gehe ein umfassendes Verwertungsverbot einher, womit "die Erledigung des mit der Verfassungsbeschwerde verfolgten Begehrens" der Klägerin nahegelegt werde, erklärte das Verfassungsgericht. Sie habe innerhalb der einmonatigen Begründungsfrist für Beschwerden auch nicht erläutert, warum trotz Tilgung weiter ein Rechtsschutzbedürfnis bestehe.
K.Hofmann--VB