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Neue Regeln zur Corona-Eindämmung treten in Kraft
Ab Samstag gelten in Deutschland neue Vorgaben für die Corona-Eindämmungsmaßnahmen. Das geänderte Infektionsschutzgesetz schreibt unter anderem bundesweit die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske im öffentlichen Fernverkehr sowie in Arztpraxen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens vor.
Viele weitere Vorgaben können jeweils die Länder in Kraft setzen, beispielsweise Maskenpflichten in Restaurants sowie in Schulen ab Klasse fünf. Auch Testpflichten können angeordnet werden. Spitzt sich die Lage zu, sind weitergehende Maßnahmen möglich, beispielsweise Personenobergrenzen für Veranstaltungen in Innenräumen. Lockdowns oder Geschäftsschließungen sind aber nicht vorgesehen. Das neue Infektionsschutzgesetz gilt bis zum 7. April 2023.
L.Dubois--BTB