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Kabinett gibt grünes Licht für Zuckersteuer
Nach der Einigung von Union und SPD zur umstrittenen Zuckersteuer hat das Bundeskabinett am Mittwoch den entsprechenden Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht. Die Steuer solle dazu dienen, sowohl die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung stabil zu halten als auch einen wichtigen Beitrag "zum Schutz der Gesundheit vor allem von Kindern und Jugendlichen" zu leisten, hob das Bundesfinanzministerium von Lars Klingbeil (SPD) hervor. Aus der Getränkewirtschaft kamen indes erneut Warnungen vor einer massiven Belastung.
Wie das Finanzministerium in Berlin ausführte, beschloss das Kabinett der schwarz-roten Koalition eine Formulierungshilfe für die Regierungsfraktionen im Bundestag "zur Einführung einer Zuckergetränkesteuer". Damit setze die Bundesregierung um, "was Verbände aus den Bereichen Gesundheit, Wissenschaft, Kinder- und Verbraucherschutz seit langem fordern". So erhöhe übermäßiger Zuckerkonsum unter anderem das Risiko für chronische Fettleibigkeit und Diabetes oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen - die jährlichen Versorgungskosten durch den erhöhten Konsum von gezuckerten Getränken für das Gesundheitssystem würden auf etwa 2,1 Milliarden Euro beziffert.
Durch die Steuer, die ab dem 1. Juli 2027 greifen soll, werden dem Ministerium zufolge für den Bund Mehreinnahmen von 690 Millionen Euro im kommenden Jahr erwartet, 2028 sollen es dann 925 Millionen Euro und von 2028 bis 2031 zwischen 875 und 890 Millionen Euro sein. Die Steuereinnahmen sollen demnach dazu verwendet werden, "die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung stabil zu halten".
Konkret vorgesehen ist laut der nun beschlossenen Formulierungshilfe, dass auf zuckergesüßte Getränke mit einem Zuckergehalt ab fünf Gramm pro hundert Milliliter ein Steuersatz von 26 Cent pro Liter erhoben wird; ab acht Gramm sollen es 32 Cent sein. Erfassen soll die Steuer dabei unter anderem Cola, Limonaden, Eistees, Energydrinks, Fruchtnektar oder Saftkonzentrate mit Zuckerzusatz. Alkoholfreie Biere oder Weine sollen aber ausgenommen werden, ebenso wie etwa Milch, Hafer- und Reisdrinks, reine Frucht- oder Gemüsesäfte oder ungesüßte Schorlen. "Auch Getränke, die mit Süßungsmitteln gesüßt sind, sollen nicht unter die Zuckergetränkesteuer fallen", erklärte das Ministerium.
Der Deutsche Brauer-Bund warnte am Mittwoch vor zusätzlicher Bürokratie und kritisierte, dass die geplante Zuckersteuer eine "massive Belastung für Verbraucher wie für Betriebe" sei. Zudem bekäme weder der Zoll, noch die Betriebe "ausreichend Zeit, sich vorzubereiten".
G.Frei--VB