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Bundesgerichtshof verbietet Werbung für Behandlung mit medizinischem Cannabis
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Werbung für Behandlungen mit medizinischem Cannabis verboten. Es handelt sich um einen Verstoß gegen das Heilmittelwerberecht, wie der BGH am Donnerstag in Karlsruhe entschied. Demnach besteht die Gefahr, dass Patienten bei Arztbesuchen auf ein Cannabis-Rezept drängen. (Az. I ZR 74/25)
Die Verschreibung von medizinischem Cannabis bleibt auch nach dem BGH-Urteil weiter möglich. Es dürfen aber keine einseitigen Empfehlungen dafür verbreitet werden. Die Klage der Wettbewerbszentrale gegen ein Vermittlungsportal für Arzttermine hatte damit größtenteils Erfolg.
Das Heilmittelwerbegesetz enthält ein Werbeverbot: Für rezeptpflichtige Medikamente darf nur bei Ärzten, Apotheken und Händlern geworben werden, nicht bei Patienten. Die gesetzliche Lage bei medizinischem Cannabis könnte sich allerdings ohnehin bald ändern. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) plant bereits strengere Regeln.
B.Baumann--VB