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Bundesgerichtshof urteilt über Werbung für Cannabis auf Rezept
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheidet am Donnerstag (08.45 Uhr) im Zusammenhang mit einem heiß diskutierten Thema: medizinischem Cannabis auf Rezept. Es geht um die Frage, wie weit die Werbung eines Vermittlungsportals für Arzttermine gehen darf. Geklagt hat die Wettbewerbszentrale. Ihrer Auffassung nach verstößt der gegen das im Heilmittelgesetz verankerte Werbeverbot. (Az. I ZR 74/25)
Für rezeptpflichtige Medikamente darf nur bei Ärzten, Apotheken und Händlern geworben werden, nicht bei Patienten. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main verbot dem Portal bestimmte Werbung, da es sich nicht um reine Informationen handle. Vielmehr sei das Ziel, dass die Nutzer bei Ärzten auf ein Rezept drängten. Nun entscheidet der BGH. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) plant für medizinisches Cannabis bereits strengere Regeln.
L.Wyss--VB