
-
NHL: Stützle und Ottawa wehren nächsten Matchball ab
-
NBA: Play-off-Aus für Wagner und Co.
-
Trump entlässt Harris' Ehemann Emhoff aus Verwaltungsrat von Holocaust-Museum
-
Künftiger Kanzleramtschef Frei kündigt verschärfte Grenzkontrollen und Zurückweisungen an
-
Großbritannien erklärt Beteiligung an US-Schlag gegen Huthi-Miliz im Jemen
-
SPD gibt Ergebnis des Mitgliedervotums über Koalitionsvertrag bekannt
-
Scholz leitet seine voraussichtlich letzte Kabinettssitzung
-
Evangelischer Kirchentag mit Steinmeier und Merkel beginnt in Hannover
-
Designierter Außenminister Wadephul trifft EU-Außenbeauftragte Kallas in Brüssel
-
USA drohen Russland und Ukraine mit Ende der Vermittlungsbemühungen
-
Kanadas Premier Carney ruft Land nach Wahlsieg zu Einigkeit auf - Trump gratuliert
-
100 Tage Trump: US-Präsident sieht glänzende Zukunft für Autoindustrie
-
Angreifer erschießt drei Menschen in Schweden
-
Trump erlässt Zollerleichterungen für Autobauer
-
Basisvotum der SPD über Koalitionsvertrag beendet - Ergebnis am Mittwoch
-
US-Außenminister droht mit Ende von Ukraine-Vermittlungsbemühungen
-
Trump unterzeichnet Dekret zur Abmilderung von Zöllen für Autobauer
-
Dresden steigt in die DEL auf - Düsseldorf muss runter
-
Dembélé mit Blitztor: PSG nach Sieg bei Arsenal auf Finalkurs
-
Nach Eklat im Pokalfinale: Sechs Spiele Sperre für Rüdiger
-
Trump-Zölle: Weißes Haus warnt Amazon vor Offenlegung der Kosten
-
Manfred Weber als Chef der Europäischen Volkspartei wiedergewählt
-
Drei Menschen durch Schüsse in Schweden getötet
-
Gündogan über Rüdiger: Mal "mega geil", mal "mega nervig"
-
Mindestens 14 Tote bei religiös motivierten Kämpfen in Syrien
-
Frankreich erlässt schärferes Gesetz zur Bekämpfung der Drogenkriminalität
-
Zverev verpasst Viertelfinale von Madrid
-
Meta veröffentlicht KI-Assistenten "Meta AI" als App
-
Trump: "Regiere das Land und die ganze Welt" - US-Präsident 100 Tage im Amt
-
SZ-Journalist Stefan Kornelius wird Regierungssprecher
-
Israels Regierung widerruft Entlassung von Inlands-Geheimdienstchef
-
Weißes Haus warnt Amazon vor Zollkosten-Offenlegung
-
Merkel plant Teilnahme an Merz' Kanzlerwahl im Bundestag
-
Regierungskreise: Modi hat Armee "operative Freiheit" in Kaschmir erteilt
-
Designierter Kulturstaatsminister Weimer sieht sich nicht als Kulturkämpfer
-
US-Autobauer General Motors schlägt sich im ersten Quartal besser als erwartet
-
Trump-Zölle: US-Verbrauchervertrauen auf niedrigstem Stand seit Corona
-
UNO: Seit 2014 weltweit mehr als 72.000 Migranten verschwunden oder gestorben
-
Rechnungshof kritisiert schleppende Brückenmodernisierung - Ministerium sieht sich im Zeitplan
-
US-Zölle: Pharmaunternehmen Astrazeneca verlegt Produktion in die USA
-
Amazon könnte Zollkosten offenlegen: Weißes Haus spricht von "feindlichem Akt"
-
Kanadischer Konzern stellt ersten Antrag auf Tiefseebergbau
-
Urteil: Anwohner müssen bellende Hunde in Nachbargarten tolerieren
-
Frankreich wirft russischem Geheimdienst zahlreiche Cyberangriffe vor
-
Autofahrer stirbt bei Zusammenstoß mit Regionalzug in Bayern
-
Wahl in Bayern 2028: Ministerpräsident Söder will es wie CSU-Legende Strauß machen
-
"Es ist offiziell": SPD und Grüne in Hamburg unterzeichnen Koalitionsvertrag
-
Tunesiens Präsident weist Kritik an Verurteilung von Oppositionellen zurück
-
UNRWA wirft Israel Misshandlung von mehr als 50 UN-Helfern in Gefangenschaft vor
-
Früherer Mitarbeiter von AfD-Politiker Krah wegen Spionage für China angeklagt

Karlsruhe hält an Einschätzung zu Impfpflicht in Pflege während Pandemie fest
Die Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts, dass die Impfpflicht in Pflege und Medizin während der Pandemie verfassungsgemäß war, bleibt auch nach einer neuen Entscheidung unverändert. Eine vom Verwaltungsgericht Osnabrück vorgelegte Frage dazu ist unzulässig, wie das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe erklärte. Nach einer früheren Regelung des Infektionsschutzgesetzes hatten Beschäftigte in der Pflege und in medizinischen Einrichtungen nachweisen müssen, dass sie gegen Corona geimpft oder davon genesen waren. (1 BvL 9/24)
Die Regelung ist seit 2023 nicht mehr in Kraft. In dem Verfahren in Osnabrück geht es um den November und Dezember 2022. Dort klagte eine Frau, die als Pflegehelferin in einem Krankenhaus arbeitet. Gegen sie wurde im Jahr 2022 ein vorläufiges Tätigkeitsverbot verhängt, weil sie keinen Nachweis über Impfung oder Genesung vorlegte.
Schon im Mai 2022 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Regelung grundsätzlich für mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Osnabrücker Gericht findet aber, dass die Regelung im Verlauf des Jahres 2022 in die Verfassungswidrigkeit hineinwuchs. Vor allem seien die Einschätzungen des Robert-Koch-Instituts zum Schutz einer Impfung vor der Übertragung des Virus auf andere Menschen wissenschaftlich nicht belastbar gewesen. Die Regelung sei spätestens ab Oktober 2022 nicht mehr dazu geeignet gewesen, dem Schutz vulnerabler Menschen zu dienen.
Diese Überzeugung begründete es aber nicht ausreichend, wie das Verfassungsgericht nun entschied. Das Osnabrücker Gericht gehe selbst davon aus, dass die Impfung vor der Übertragung des Virus schütze, wenn auch bei der Omikronvariante weniger als zuvor - hier gebe es also einen Widerspruch.
Das Verfassungsgericht verwies auf seine Entscheidung vom Mai 2022. Darin habe es berücksichtigt, dass der Immunschutz durch Impfung oder Genesung mit der Zeit abnimmt. Der Gesetzgeber durfte demnach weiter davon ausgehen, dass es einen Schutz vor Übertragung gebe. Das Vefassungsgericht stützte diese Auffassung auf verschiedene Expertenmeinungen.
Damit habe sich das Osnabrücker Gericht nicht auseinandergesetzt, erklärte es. Es habe keine Feststellungen dazu getroffen, wie die Wissenschaft die Lage im Jahr 2022 beurteilte. Dabei habe es sich "dazu gedrängt sehen" müssen, denn es sei auf die Studienlage in diesem Jahr hingewiesen worden. Demnach war die Übertragungswahrscheinlichkeit durch aufgefrischt Geimpfte um rund 20 Prozent niedriger als durch nicht geimpfte Menschen.
L.Wyss--VB