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Bundessozialgericht prüft Kostenübernahme für Einfrieren von Spermien
Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel befasst sich am Mittwoch (10.45 Uhr) mit der Frage, ob gesetzliche Krankenkassen die Einlagerung von tiefgefrorenen Spermien vor einer Geschlechtsangleichung finanzieren müssen. Der 25-jährige Kläger plant laut Gericht eine Geschlechtsangleichung von Mann zu Frau und will sich damit die Möglichkeit eigener leiblicher Kinder offenhalten. (Az. B 1 KR 28/23 R)
Seine Krankenkasse lehnte nach Angaben des BSG die vom Kläger beantragte Kostenübernahme für die sogenannte Kryokonservierung und langfristige Lagerung von eigenem Sperma allerdings ab. Sie verwies zur Begründung auf die einschlägigen Regelungen im Sozialgesetzbuch und die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses. Die Kryokonservierung ließ der Kläger auf eigene Kosten vornehmen und fordert nun eine Erstattung von zunächst 694 Euro.
E.Gasser--VB