-
USS Theodore Roosevelt trifft in Singapur ein
-
2000 Eingaben zur St. Galler Ortsplanung: Konflikt um Ökologie und Mieterschutz
-
Thomas Strobls 'Sound of Strobl': Unvorhersehbare musikalische Reise
-
Nvidia-Deal mit Deutschland: KI-Souveränität oder neue Abhängigkeit?
-
Martha Stewart verteidigt Halloween-Kostüm und lehnt Entschuldigung ab
-
Google stellt Gemini Omni 1.2 Flash vor: Längere Videos und niedrigere Kosten
-
Priscilla Monroy beendet Beziehung zu Alberto Cowboy
-
Wirtschaft kritisiert Zinsentscheid der brasilianischen Notenbank
-
Frankreich stellt eine Milliarde Euro für staatliche Bürgschaften bereit
-
Britischer Arzt mit Ebola nach London evakuiert
-
COP31: Lateinamerika tritt mit gespaltenen Allianzen in Antalya an
-
Brennstoffzulage 2027: Neue Auszahlungssätze und Fristen für Irland
-
Ausländische Investoren kaufen deutsche Firmen im großen Stil
-
Wachsende Einkommensungleichheit in Deutschland laut WSI-Studie
-
Nithya Raman schlägt Amtsinhaberin Karen Bass bei LA-Bürgermeisterwahl
-
Bundesregierung übernimmt hälftige Beteiligung am Rüstungskonzern KNDS
-
DA könnte ANC in Ekurhuleni ablösen – ActionSA macht Gewinne
Regelung für Genesene im Bundestag wird voraussichtlich geändert
Über die Dauer der Anerkennung des Genesenenstatus für Bundestagsabgeordnete im Parlament soll neu beraten werden. SPD-Parlamentsgeschäftsführerin Katja Mast kündigte am Mittwoch in Berlin an, das Thema werde an diesem Donnerstag im Ältestenrat des Parlaments zur Sprache kommen. Sie gehe "sicher davon aus", dass die für die Abgeordneten geltenden Regeln bereits für die nächste Sitzungswoche geändert würden.
Die aktuelle Allgemeinverfügung des Bundestages, die insbesondere den Zutritt zum Plenarsaal und zu Ausschusssälen regelt, geht von der Gültigkeit des Genesenenstatus von sechs Monaten aus. Außerhalb des Parlaments gilt jedoch seit eineinhalb Wochen aufgrund einer Entscheidung des Robert-Koch-Instituts (RKI) nur noch eine Gültigkeit von 90 Tagen. Die Abweichung hatte zu Kritik geführt, von einer Ungleichbehandlung war die Rede.
Die derzeitige Allgemeinverfügung wurde noch "vor der Neudefinition des RKI erlassen", sagte Mast zu den unterschiedlichen Zeiträumen. "Ich gehe fest davon aus, dass sich das ändern wird", fügte sie mit Blick auf die Parlamentsregeln hinzu.
Allerdings hat sich Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) kritisch zu der Drei-Monats-Regel geäußert - sowohl innerhalb wie außerhalb des Parlaments. Das RKI hatte die Verkürzung damit begründet, dass die Schutzwirkung nach einer Infektion mit dem Coronavirus bei der aktuell dominierenden Omikron-Variante kürzer ausfällt als zuvor.
L.Dubois--BTB