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Länder fordern Reihe von Corona-Schutzmöglichkeiten auch nach dem 20. März
Die Bundesländer fordern die Möglichkeit für eine Reihe von Corona-Schutzmaßnahmen auch nach dem 19. März. Nötig sei eine "sichere Rechtsgrundlage" für Basisschutzmaßnahmen wie die Maskenpflicht, sagte Nordrhein-Westfalens Regierungschef Hendrik Wüst (CDU) am Mittwoch nach den Bund-Länder-Beratungen zur Corona-Pandemie. Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) sprach von einem "Sani-Kasten im Kofferraum", damit bei einem Wiederanstieg der Corona-Fallzahlen schnell gehandelt werden könne.
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sagte zu, dass es nach dem 19. März weitere einen "hocheffektiven Basisschutz" geben werde, der Ländern, Kreisen und Städten Handlungsmöglichkeiten geben werde. Hierüber bestehe auch Einigkeit in der Regierung. Er sei sicher, dass das dazu notwendige Gesetzgebungsverfahren rechtzeitig abgeschlossen werde.
Im Beschlusspapier zu den Beratungen vom Mittwoch fordern die Länder neben Maskenpflichten in geschlossenen Räumen von Publikumgseinrichtungen sowie in Bussen und Bahnen. Darüber hinaus müsse das Abstandsgebot weiter gelten und allgemeine Hygienevorgaben sowie "die Möglichkeit, in bestimmten Bereichen Testerfordernisse vorzusehen sowie die Pflicht zur Nachweisführung des Impf-, Genesenen- und Teststatus".
Dies sei auch für Schulen und Kindertageseinrichtungen notwendig, heißt es. Darüber hinaus müssten aus Sicht der Länder für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen "auch weiterhin bereichsspezifische Schutzmaßnahmen möglich sein, um besonders gefährdete Personen auch wirksam zu schützen".
Nach dem Beschlusspapier soll die Regelung auch ergänzende Schutzmaßnahmen enthalten "für den Fall eines lokalen Ausbruchsgeschehens in einzelnen Landkreisen, Bezirken oder kreisfreien Städten", bei denen "eine Überlastung der lokalen Kapazitäten des Gesundheitssystems droht". Die Bundesregierung sichert zudem zu, dass sie bei einer deutlich verschlechterten Infektionslage nach dem 20. März "zügig" Gesetzgebungsverfahren für Rechtsgrundlagen für weitergehende Schutzmaßnahmen schafft.
Laut Infektionsschutzgesetz laufen alle Corona-Schutzmaßnahmen zum 20. März bundesweit aus. Der Bundestag müssten daher aktiv werden, um Anschlussregelungen zu schaffen, die das Beibehalten von Maßnahmen über diesen Zeitpunkt hinaus ermöglichen.
Es gebe "Grund zu der Hoffnung", dass die Omikronwelle langsam auslaufe, betonte Wüst. "Wir befinden wir uns jetzt in einer neuen Phase der Pandemie." Es gehe aber darum, verantwortbare Öffnungsschritte mit "Achtsamkeit" zu verbinden. Dafür sei eine entsprechende Rechtsgrundlage nötig, um auf ein etwaiges Wiederansteigen von Infektionszahlen reagieren zu können.
P.Anderson--BTB