-
Erdogan will 2028 erneut antreten und setzt auf vorgezogene Wahl
-
Streit um Teilnahme Israels: Irland will ESC auch 2027 boykottieren
-
Gemischtes Echo auf Bas-Plan gegen Sozialmissbrauch
-
Urteil: Meta haftet für Fake-Werbung auf Instagram und Facebook
-
Carney begrüßt "neue Allianz" mit der EU und weist Kritik Trumps zurück
-
Russland stehen verschärfte US-Sanktionen bevor - Kreml nennt Kongressvotum "feindselig"
-
Oppositionelles Mitte-Links-Lager gewinnt Parlamentswahl in Schweden knapp
-
OLG: Niedersächsische Sparkasse muss Konto von linkem Verein weiterführen
-
SPD-Generalsekretär räumt Fehler bei Erklärung zu Zweitwohnungssteuer ein
-
Baumarkt-Streit um Farbe Orange: Obi verliert vor BGH
-
Viele Menschen würden mehrere tausend Euro für humanoide Haushaltsroboter zahlen
-
Neptun-Werft in Rostock profitiert von weiterem Großauftrag für Offshore-Konverter
-
Nach Kreislaufproblemen: Karetsas vor Comeback
-
Brutaler homophober Angriff auf 26-Jährigen an Berliner S-Bahnhof
-
Steuerhinterziehung in Millionenhöhe mit Fahrdienstleistern in Frankfurt am Main
-
Palästinensische Autonomiebehörde protestiert gegen US-Einreiseverbot für Abbas
-
Gewalttat in Hamburg: Mann soll 34-jährige Ehefrau getötet haben
-
AfD-Verteidigungspolitiker kritisiert eigene Partei in Ukraine-Politik
-
Carney begrüßt Vorschlag für "assoziierte" Mitgliedschaft in der EU
-
Klopp erklärt Verzicht auf Sané und Co.: "Nicht Fuß gefasst"
-
Essen im Restaurant: Senkung der Mehrwertsteuer führt nicht zu niedrigeren Preisen
-
Bevölkerung: Jede dritte Familie in Deutschland hat Einwanderungsgeschichte
-
Diesel so teuer wie nie - Auch Wirtschaftsministerin Reiche für Mehrwertsteuersenkung
-
Kabarett statt Kabinett: Bayerns Justizminister Eisenreich tritt zurück
-
Studie: Impfquoten bei Kindern gehen in Europa seit Corona-Krise zurück
-
Social Media ab 13 Jahren und weniger Funktionen: Brüssel schlägt neue Regeln vor
-
FC Bayern: Gnabry soll Comeback feiern
-
Jackpot geknackt: Tipper aus Mecklenburg-Vorpommern um 50 Millionen Euro reicher
-
Datenschutz im Privaten: Bundesgerichtshof hat Fragen an europäische Richter
-
Zollfahnder in Hamburg beschlagnahmen 150.000 illegale E-Zigaretten
-
Neues Buch von Dianas Bruder: Charles III. weist Vorwürfe zurück
-
Frankreich verlängert Treibstoff-Hilfen für Bauern und Fischer
-
Bayerns Justizminister Eisenreich tritt zurück und verlässt Politik
-
Neben Social-Media-Verbot: Brüssel will Onlinedienste zu Änderungen zwingen
-
80-Jährige stürzt in Bayern in Zisterne und stirbt
-
Sportökonom Maennig: "Werden uns etwas Neues ausdenken müssen"
-
Klopp will sich "Fahne zurückholen"
-
Freundin vor Haus in Gelsenkirchen getötet: 27-Jähriger kommt in Psychiatrie
-
Paris begrüßt engere Beziehungen zwischen der EU und Kanada
-
Orange ist für alle Baumärkte da
-
Durchsuchungen bei Mitbewohnern von Verdächtiger in Wohnprojekt nicht zulässig
-
Diesel so teuer wie nie: Spritpreise klettern weiter
-
UNO warnt vor weiterem Rückgang weltweiter Wasserreserven
-
Klopp macht ter Stegen "für den Moment" zur Nummer eins
-
24 Behinderte missbraucht: Anklage gegen Heilerziehungspfleger in Bayern
-
Aufholjagd bei industrieller KI: Europa macht bei Investitionen Boden gut
-
Neues Allzeithoch: Auftragsbücher der Industrie füllen sich weiter
-
Gleich zwei Kader: Klopp beruft 44 Spieler - 16 Debütanten
-
Forsa weist Zweifel von Merz-Sprecher an Seriosität von Umfragen zurück
-
Fußgänger auf Autobahn nahe Frankfurter Flughafen von Lastwagen erfasst und getötet
BGH urteilt im Januar über Haftung von Amazon für Wettbewerbsverstöße von Partnern
Der Bundesgerichtshof (BGH) will in zweieinhalb Monaten über die Haftung von Amazon für irreführende Werbung von Partnern entscheiden, die zu Amazon verlinken. Nach der Verhandlung am Donnerstag in Karlsruhe setzte der BGH den Termin für die Urteilsverkündung auf den 26. Januar fest. Es geht um die Klage eines Matratzenherstellers. (Az. I ZR 27/22)
Eine Website zum Thema Schlafen war ein sogenannter Affiliate von Amazon. Teilnehmer am Affiliate-Programm können Links zu Amazon setzen und bekommen pro vermitteltem Kauf eine Provision. Im Streitfall war in einem Text über die besten Matratzen zwar eine Matratze des klagenden Herstellers als Erstplatzierte genannt, der Link führte aber zu einer anderen Matratze.
Das wollte der Matratzenhersteller unterbinden und klagte gegen Amazon. Vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht Köln hatte seine Klage keinen Erfolg. Zwar liege ein Wettbewerbsverstoß vor, für diesen hafte aber nicht Amazon, entschieden die Kölner Gerichte. Nun muss der BGH entscheiden, ob diese Urteile bestehen bleiben können.
J.Horn--BTB