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Bundesverfassungsgericht erklärt Windradverbot in Thüringens Wäldern für nichtig
Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot von Windkraftanlagen in Thüringens Wäldern für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Die Gesetzgebungskompetenz liege hier nicht beim Land, sondern beim Bund, erklärte das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe. Der Eingriff in das Eigentumsrecht der Waldeigentümer sei darum nicht gerechtfertigt. (Az. 1 BvR 2661/21)
Mehrere Waldeigentümer hatten sich mit einer Verfassungsbeschwerde an das Gericht gewandt. Die Bäume auf ihren Grundstücken waren teilweise von Schädlingen befallen und wurden gefällt. Auf den frei gewordenen Flächen sollten Windkraftanlagen errichtet werden, was das Landesgesetz aber nicht zuließ. Einer Neuregelung von 2020 zufolge war die Änderung der Nutzungsart von Waldflächen zur Errichtung von Windkraftanlagen nicht erlaubt.
Wegen der Energiekrise war dieses Verbot zuletzt auch politisch wieder in der Diskussion: So plädierte etwa Umweltministerin Anja Siegesmund (Grüne) noch am Montag dafür, das Gesetz in dieser Legislaturperiode zu ändern. Das Verfassungsgericht kam neuen politischen Entscheidungen in Thüringen nun zuvor. Auch in einigen anderen Bundesländern ist die Nutzung von Waldflächen für Windenergie bislang nicht erlaubt.
J.Horn--BTB