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Als "Kinderzimmer-Dealer" bekannt gewordener Straftäter muss erneut vor Gericht
Der als "Kinderzimmer-Dealer" bekannt gewordene Straftäter Maximilian S. muss sich erneut in Leipzig wegen Drogenhandels vor Gericht verantworten. Anfang Dezember beginnt der Prozess gegen S. und vier weitere Mitangeklagte im Alter zwischen 24 und 42 Jahren, wie das Landgericht Leipzig am Freitag mitteilte. Sie sollen sich laut Anklage spätestens im November 2018 zusammengeschlossen haben, um über die Website www.candylove.to von Leipzig aus einen Onlinehandel mit Drogen zu betreiben.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der 27-jährige Maximilian S. aufgrund seines Wissens und seiner finanziellen Mittel als Kopf der Gruppe fungierte. Die Mitangeklagten sollen sich unter anderem um den Transport der Betäubungsmittel oder rechtliche und organisatorische Angelegenheiten gekümmert haben.
Laut Anklage soll die Gruppe zwischen April 2019 und Januar 2021 rund 20 Kilogramm Drogen und Tabletten in mehr als 400 Postsendungen an Abnehmer in Deutschland und im Ausland verschickt haben.
Den drei Haupangeklagten wird bandenmäßiger Handel mit Betäubungsmitteln, den beiden weiteren Angeklagten Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen. Für den Prozess sind Verhandlungstage bis Ende März angesetzt.
Das Landgericht Leipzig hatte den damals 20-jährigen Maximilian S. bereits im November 2015 wegen Drogenhandels zu einer Jugendstrafe von sieben Jahren verurteilt. Er verkaufte im Internet insgesamt fast eine Tonne Drogen. Sein Kinderzimmer in der Wohnung seiner Eltern war zugleich Warenlager, Büro und Versandzentrum. Als die Ermittler vor sieben Jahren zuschlugen, war sein Zimmer vollgestopft mit mehr als 300 Kilo Drogen.
Die Geschäfte wickelte S. damals zunächst über das Darknet ab, später verkaufte er die Drogen über das offen zugängliche Internet - über die Plattform "shiny-flakes". Die Ermittler bezifferten die Verkaufserlöse damals auf insgesamt rund vier Millionen Euro. Im Juli 2019 wurde der Rest seiner Strafe zur Bewährung ausgesetzt.
L.Dubois--BTB