Volkswacht Bodensee - Pflichtangabe zu Energieeffizienz bei Gewinnspiel: EuGH entscheidet gegen Payback

Börse
DAX -0.47% 25180.14 €
Goldpreis 1.65% 4176.8 $
Euro STOXX 50 -0.79% 6141.91 €
TecDAX -1.65% 3931.7 €
SDAX -1.62% 17886.9 €
MDAX -0.71% 29838.56 €
EUR/USD 0.47% 1.121 $
Pflichtangabe zu Energieeffizienz bei Gewinnspiel: EuGH entscheidet gegen Payback
Pflichtangabe zu Energieeffizienz bei Gewinnspiel: EuGH entscheidet gegen Payback / Foto: © AFP/Archiv

Pflichtangabe zu Energieeffizienz bei Gewinnspiel: EuGH entscheidet gegen Payback

Wer ein Gewinnspiel veranstaltet und einen Fernseher als Gewinn auslobt, muss dessen Energieeffizienzklasse angeben. Der Veranstalter gilt dann als Händler und muss die Pflichten aus der entsprechenden EU-Verordnung erfüllen, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg entschied. Es ging um einen Streit zwischen dem Verband Wirtschaft im Wettbewerb und Payback. (Az. C‑120/25)

Textgröße:

Payback lobte 2022 bei einem Gewinnspiel einen Fernseher als Gewinn aus. Die Bonuspunkte-Firma gab die Energieeffizienzklasse dieses Fernsehgeräts dabei nicht an und stellte auch nicht in einer Grafik mit Pfeil dar, welche Klassen es überhaupt gibt. Der Verband klagte, um zu erreichen, dass Payback ohne diese Angaben nicht mehr werben darf.

Vor dem Landgericht München I hatte die Klage Erfolg, das Oberlandesgericht hob dessen Urteil aber auf. Daraufhin wandte sich der Verband an den Bundesgerichtshof in Karlsruhe, der wiederum den EuGH befragte. Nach dessen Urteil muss nun der Bundesgerichtshof im konkreten Fall entscheiden und sich dabei am EuGH-Urteil orientieren.

E.Gasser--VB