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Agententätigkeit in russischem Auftrag: 30-Jähriger in Stuttgart verurteilt
Wegen Agententätigkeit im Auftrag Russlands hat das Oberlandesgericht Stuttgart einen 30-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Wie das Gericht am Dienstag mitteilte, beteiligte er sich an der Ausspähung von Pakettransportwegen in Richtung Ukraine. Weil die Haftstrafe aufgrund von Untersuchungshaft bereits als verbüßt gilt, kam der Mann auf freien Fuß. Zwei Mitangeklagte, die mit diesem zusammengearbeitet haben sollen, sprach das Gericht frei.
Die Bundesanwaltschaft hatte alle drei Beschuldigten ursprünglich auch wegen der Verabredung zu einem Verbrechen in Form einer schweren Brandstiftung angeklagt. Von diesem Vorwurf sprach der zuständige Senat sie aber frei. Die Beweisaufnahme habe nur ergeben, dass sie an einem von einer staatlichen russischen Stelle veranlassten Versand von zwei Paketen mit GPS-Trackern über einen ukrainischen Versandlogistiker mitwirkten, um Möglichkeiten für Sabotageaktionen abzuklären. Nicht nachweisbar sei, dass es schon entsprechende konkrete Pläne gab und die Beschuldigten in diese eingeweiht oder daran beteiligt gewesen seien.
Nach den Feststellungen des Gerichts handelte der 30-Jährige im Auftrag eines Bekannten aus dem russisch besetzten Mariupol. Der in der Schweiz lebende ukrainische Staatsbürger wies seine zwei Mitangeklagten demnach an, die beiden Pakete mit den GPS-Positionstrackern von Konstanz über Köln in die Ukraine zu verschicken. Die Männer wurden im Mai 2025 in Deutschland und der Schweiz festgenommen und kamen in Untersuchungshaft.
Die beiden Mitbeschuldigten im Alter von 22 und 25 Jahren sprach das Gericht frei, weil ihnen nicht nachzuweisen war, dass sie wissentlich an einem Paketversand zwecks Vorbereitung möglicher Sabotageaktionen teilnahmen oder bewusst geheimdienstliche Agententätigkeiten ausübten. Nur im Fall des 30-Jährigen ging es von einer vorsätzlichen Beteiligung aus, er wurde wegen Agententätigkeit zu Sabotagezwecken verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig und kann vor dem Bundesgerichtshof angefochten werden.
Seit dem Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine Anfang 2022 ist die sicherheitspolitische Lage in Europa extrem gespannt. Die Rede ist vielfach von einem sogenannten hybriden Krieg Russlands auf dem Gebiet der Mitgliedsstaaten von EU und Nato, welche die Ukraine unterstützen. Zu hybrider Kriegführung gehören unter anderem Desinformationskampagnen sowie Spionage und Sabotageaktionen.
H.Gerber--VB