-
"Rote Linie" Mekka: Saudi-Arabien wirft Huthis Angriff auf heilige Stadt vor
-
Nach Wahl in Sachsen-Anhalt: Neuer Landtag kommt am 6. Oktober erstmals zusammen
-
Wirtschaftsministerin Reiche will Spritpreise per Steuerrabatt senken
-
Früherer "First Dog": Obamas Hund Sunny ist tot
-
25 Jahre Haft für Kosovos Ex-Präsident Thaci wegen Kriegsverbrechen
-
Bundeswehr unterstützt Lettland bei Luftraum-Absicherung während Parlamentswahl
-
Bundesregierung legt Plan gegen Sozialmissbrauch vor - Armutsmigranten im Visier
-
Drei Jahre Haft in Prozess um tote Zwillinge auf E-Roller in Frankfurt am Main
-
Urteil im Saarland: Gutachter muss Mutter kein Schmerzensgeld zahlen
-
Gemeinsame Stellungnahme: CDU-Ministerpräsidenten warnen vor Personaldebatten
-
Bundesverwaltungsgericht entscheidet im Oktober über Klage zu Luftreinhalteprogramm
-
Bayern verlängern auch mit Sportdirektor Freund
-
Milliardenschwerer Maskenstreit: Bundesgerichtshof entscheidet im Dezember
-
Dorf stimmt für Abspaltung vom Vereinigten Königreich - Protest gegen Asylbewerberunterkunft
-
Bundesverwaltungsgericht weist Klage von Binz gegen LNG-Terminal ab
-
Proteste 2022: Amnesty wirft iranischen Behörden Verbrechen gegen Menschlichkeit vor
-
Olympia 2030: IOC bestätigt Austragungsorte
-
Über 60 Millionen Euro Schaden durch Geldwäsche und Steuerhinterziehung - Razzia
-
Gericht: Mannheim muss umstrittenen Swingerclub-Artikel vorerst nicht veröffentlichen
-
Deutsche und internationale Stars bei Filmfestival in San Sebastián
-
Athleten Deutschland: Herber tritt im Sommer 2027 ab
-
Zivilschutz: 20 Tote und dutzende Vermisste bei Einsturz von Gebäude im Gazastreifen
-
CDU-Ministerpräsidenten warnen vor Personaldebatten - gemeinsame Erklärung
-
Korruptionsprozess gegen französische Ex-Ministerin Dati hat begonnen
-
Karetsas wieder im Dortmunder Mannschaftstraining
-
Karetas wieder im Dortmunder Mannschaftstraining
-
CDU-Ministerpräsident Rhein fordert Ende der Ausgrenzung der AfD
-
Nordrhein-Westfalen: 88-Jähriger in Leverkusen von Zug erfasst und getötet
-
Philippinischer Ex-Präsident Duterte erscheint erstmals vor Internationalem Gericht
-
Forderungen nach langsamerer KI-Entwicklung werden lauter
-
Vor Abgeordnetenhauswahl in Berlin: Angriffe auf Wahlstände von CDU und AfD
-
Engere Partnerschaft mit Kanada: Von der Leyen schlägt "assoziierte" EU-Mitgliedschaft vor
-
Gericht: Gefühlte deutsche Identität begründet keinen Anspruch auf Grundsicherung
-
Kommunalwahl in Niedersachsen: CDU auch auf Gemeindeebene stärkste Kraft
-
Streit um Swingerparty-Artikel: Gericht gibt Stadtrat in Baden-Württemberg recht
-
Richterbund: Plan gegen Extremismus "sinnvoll" - Schlagkräftigere Justiz nötig
-
Herztod: Mehr als 200.000 Menschen starben 2024 an Herzkrankheiten
-
Spritpreis-Entlastung: Unions-Fraktionschef Frei schlägt Mehrwertsteuersenkung vor
-
Kosovos Ex-Präsident Thaci wegen Kriegsverbrechen zu 25 Jahren Haft verurteilt
-
Formel-1-Kalender: Türkei und Portugal neu dabei
-
Social Media Verbot: Von der Leyen schlägt Altersgrenze von 13 Jahren vor
-
Ex-Kanzler Scholz dabei: 37 frühere Spitzenpolitiker kritisieren weltweite Ungleichheit
-
Ex-Kanzler Scholz dabei: 37 frühere Spitzenpolitiker kritisieren in Ungleichheit
-
CDU-Ministerpräsidenten stellen sich gemeinsam hinter Bundeskanzler Merz
-
Bedrohte Sumatra-Elefanten wegen Waldbränden in Indonesien noch stärker gefährdet
-
Insolvenzverwalter gewinnt in Streit um vorläufigen Rechtsschutz vor Verfassungsgericht
-
ÖPNV-Vergleich: Deutschland fällt in Europa leicht auf Rang fünf zurück
-
Von der Leyen schlägt "assoziierte" EU-Mitgliedschaft für Kanada vor
-
Serie A: Tedesco nicht mehr Trainer in Bologna
-
Inbetriebnahme von LNG-Terminal in Stade in Vorbereitung
55-Jähriger wegen Mordaufrufen über Telegram-Kanal in Oldenburg vor Gericht
Wegen Mordaufrufen über den Messengerdienst Telegram muss sich ein 55-Jähriger seit Donnerstag vor dem Landgericht Oldenburg verantworten. Laut Anklage soll der Mann über einen Kanal mit tausenden sogenannten Followern zur Tötung konkret benannter Menschen angeregt haben, darunter des Bürgermeisters einer Stadt in Mecklenburg-Vorpommern.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft gab er sich dabei als zur Ausübung von Hoheitsrechten befugter Vertreter der US-Streitkräfte und Kommandant eines "SHAEF"-Hauptquartiers aus. Verfassungsschutzbehörden zufolge wurden solche Drohungen mit Mordaufrufen, angeblichen Todesurteilen oder vermeintlichen "Bekanntmachungen" in der Szene der sogenannten Reichsbürger und ihnen nahestehenden Gruppierungen vielfach verbreitet.
Wie ein Gerichtssprecher in der niedersächsischen Stadt sagte, räumte der Angeklagte die Vorwürfe zum Prozessauftakt objektiv ein. Zugleich bestand er demnach darauf, tatsächlich "Major" und von den US-Streitkräften mit entsprechenden Vollmachten ausgestattet worden zu sein. Laut Sprecher wird daher seine Schuldfähigkeit noch einmal verstärkt unter die Lupe genommen.
Sollte der Mann krankheitsbedingt schuldunfähig sein, wäre eine Bestrafung nicht möglich. Allerdings käme dann eine Unterbringung in einer Fachklinik in Betracht. Ein psychiatrischer Gutachter wurde bereits bestellt und wird den Prozess verfolgen. Der Beschuldigte sitzt in Untersuchungshaft. Er ist unter anderem wegen des öffentlichen Aufrufs zu Straftaten angeklagt. Für den Prozess sind zunächst noch drei weitere Termine bis September angesetzt.
"SHAEF" ist die englische Abkürzung für das ehemalige Oberkommando der alliierten Streitkräfte in Nordwest- und Mitteleuropa, das den militärischen Kampf gegen Nazi-Deutschland in den letzten rund eineinhalb Jahren des Zweiten Weltkriegs organisierte. Es handelt sich um eine rein historische Institution, die rund zwei Monate nach Ende des Weltkriegs aufgelöst wurde.
Im März warnte der hessische Verfassungsschutz vor einer massiven Welle von Drohschreiben eines "SHAEF-Commanders" und einer "SHAEF-Regierungsinstitution Deutschland" in Reichsbürgerkreisen. Betroffen waren demnach neben Politikern und Journalisten unter anderem Ärzte sowie Impfbefürworter. Dies war demnach verbunden mit dem Hinweise, dass die Bundesrepublik nicht als souveräner Staat existiere und allein das "SHAEF" die Staatsgewalt ausübe.
Den damaligen Angaben zufolge waren die Veröffentlichungen nicht selten "ausufernd" und wirkten auf Außenstehende "häufig konfus". Der Kanal des selbsternannten "SHAEF-Commanders" hatte demnach mehr als elftausend Abonnenten und wurde durch nicht näher genannte "Exekutivmaßnahmen" der Behörden an der weiteren Verbreitung gehindert. Demnach war aber nicht auszuschließen, dass Sympathisanten die Idee aufgreifen und ähnliche Drohungen verschicken könnten.
O.Krause--BTB