Volkswacht Bodensee - BGH verhandelt über Erstattung von Kosten für Schufa-Bonitätsauskunft

Börse
Euro STOXX 50 -1.24% 6131.31 €
TecDAX -1.43% 4091.22 €
MDAX -1.07% 30472.32 €
DAX -0.86% 25818.21 €
SDAX -2.01% 18056.13 €
Goldpreis -3.4% 3898.9 $
EUR/USD -0.13% 1.1166 $
BGH verhandelt über Erstattung von Kosten für Schufa-Bonitätsauskunft
BGH verhandelt über Erstattung von Kosten für Schufa-Bonitätsauskunft / Foto: © AFP/Archiv

BGH verhandelt über Erstattung von Kosten für Schufa-Bonitätsauskunft

Um die Kosten für eine Schufa-Auskunft geht es am Donnerstag (09.00 Uhr) am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. In zwei Fällen aus Schleswig-Holstein beseitigten Abfallentsorger Müll und rechneten dafür ein Entgelt ab, das aber trotz Mahnung nicht gezahlt wurde. Die Abfallentsorger beauftragten schließlich Inkassodienstleister, die nach vergeblichen Zahlungsaufforderungen jeweils eine Schufa-Bonitätsauskunft einholten. Diese kostete weniger als zwei Euro. (Az. VII ZR 93/25 und VII ZR 96/25)

Textgröße:

Klagen über die Zahlung der Kosten für die Müllbeseitigung hatten Erfolg. Das Landgericht Lübeck entschied aber, dass die Kosten für die Schufa-Auskunft nicht erstattet werden müssen. Es hielt eine Bonitätsauskunft nur im Einzelfall für notwendig - wenn es Anhaltspunkte für eine dauerhafte Zahlungsunfähigkeit gebe und der Gläubiger dann nicht klagen wolle. Ob diese Einschätzung bestehen bleiben kann, prüft nun der Bundesgerichtshof.

S.Spengler--VB