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Jugendstrafe für 15-Jährigen wegen Mordes an Exfreundin in Sachsen-Anhalt
Das Magdeburger Landgericht hat einen mittlerweile 15-Jährigen wegen Mordes an seiner 14-jährigen Exfreundin zu einer neuneinhalbjährigen Jugendstrafe verurteilt. Wie ein Sprecher am Dienstag mitteilte, waren die Richter von der Schuld des Angeklagten überzeugt. Der damals 14-Jährige aus Aschersleben hatte demnach am 4. November seine zu dieser Zeit gleichaltrige ehemalige Freundin getötet.
Da der Angeklagte minderjährig ist, fand der gesamte Anfang Mai gestartete Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Mit seinem Urteil lag das Gericht nahe an der Höchststrafe - diese beträgt bei einer Verurteilung wegen Mordes zehn Jahre für einen Jugendlichen.
Gefunden wurde die Leiche am 10. November in einem Garagenkomplex. Die Auffindesituation ließ schon nach einer ersten Einschätzung der Ermittler auf ein Tötungsverbrechen schließen. Einen Tag später wurde der nun Verurteilte festgenommen.
Ein weiterer 14-Jähriger galt zunächst ebenfalls als verdächtig, wurde aber mangels dringenden Tatverdachts aus dem polizeilichen Gewahrsam entlassen. Gegen das Urteil kann Revision eingelegt werden.
G.Schulte--BTB