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Islamistisches Imam-Mahdi-Zentrum aus Nordrhein-Westfalen bleibt verboten
Der islamistische Verein Fatime-Versammlung alias Imam-Mahdi-Zentrum in Nordrhein-Westfalen bleibt verboten. Das Oberverwaltungsgericht in Münster bestätigte das Verbot nach Angaben vom Mittwoch. Das Land hatte den Verein mit Sitz in Münster im März 2022 verboten, weil dieser gegen die Verfassung verstoßen und die proiranische Hisbollah-Miliz "direkt und indirekt unterstützt" habe.
Der Verein klagte dagegen, hatte aber nun keinen Erfolg. Das Verbot sei rechtmäßig, erklärte das Gericht. Der Verein richte sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung. Er habe die Hisbollah ideologisch und finanziell unterstützt. Der Vorsitzende und der Imam der Moschee hätten sich mit den Protagonisten der Hisbollah identifiziert, diese verherrlicht und zu ihrer Unterstützung aufgefordert.
Jahrelang sei Geld an ein verbotenes Hisbollah-Projekt gezahlt worden, das Kinder und Hinterbliebene von islamistischen Kämpfern versorgen sollte, führte das Gericht aus. Dieses "Waisenkinderprojekt Libanon" war bereits 2014 verboten worden. In den Räumen des Vereins in Münster seien Gedenkveranstaltungen für Angehörige der Hisbollah veranstaltet worden, außerdem Feiern, bei denen die Miliz glorifiziert worden sei.
Das Gericht ließ die Revision gegen sein Urteil nicht zu. Dagegen kann der Verein sich aber noch mit einer Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wenden.
P.Staeheli--VB