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Weiterer Mann in Missbrauchskomplex Münster zu Haftstrafe verurteilt
Im Missbrauchskomplex Münster hat das Landgericht der Stadt am Freitag einen weiteren Mann zu einer Haftstrafe verurteilt. Der 39-Jährige muss wegen schweren sexuellen Missbrauchs dreier Kinder für achteinhalb Jahre ins Gefängnis, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Er habe auf Rechtsmittel verzichtet. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Die Entscheidung entsprach der Forderung der Staatsanwaltschaft, die Verteidigung des Manns schloss sich dem an. Unter den drei Opfern war auch der Ziehsohn des bereits im Missbrauchskomplex verurteilten Haupttäters Adrian V. aus Münster.
Der nun Verurteilte wurde bereits im Juni 2020 rechtskräftig wegen sexuellen Kindesmissbrauchs zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt. Die angeklagten Taten standen nicht unmittelbar mit dem Missbrauchskomplex in Verbindung, allerdings hatte der 39-Jährige schon damals Kontakt zu den Haupttätern der Missbrauchsserie.
Das Gericht verurteilte ihn nun für 15 Taten, die er vor seiner ersten Verurteilung begangen hatte. Diese ereigneten sich zwischen Juli und Dezember 2019 in Billerbeck, Duisburg, Schöppingen und Winterberg.
Im Zusammenhang mit dem vor über zwei Jahren aufgedeckten Komplex wurden in den vergangenen Jahren zahlreiche Prozesse geführt. Die vier Haupttäter wurden im Juli vergangenen Jahres zu langen Haftstrafen und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt.
Sie hatten Kinder zum Teil über Tage hinweg in einer Gartenlaube schwerst sexuell missbraucht. Durch die Auswertung umfangreichen Videomaterials geraten immer wieder neue Verdächtige ins Visier der Ermittler.
W.Lapointe--BTB