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Verteidigung fordert in Prozess um Amokfahrt von Trier Unterbringung in Psychiatrie
Im Prozess um die Amokfahrt im rheinland-pfälzischen Trier vom Dezember 2020 hat die Verteidigung des Angeklagten die Unterbringung ihres Mandanten in einem psychiatrischen Krankenhaus gefordert. "Die Voraussetzungen für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus sind erfüllt - diese wird hiermit beantragt", sagte Verteidigerin Martha Schwiering am Donnerstag im Prozess vor dem Landgericht Trier. Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslange Haft, die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und die Unterbringung in der Psychiatrie beantragt.
Trotz der vielen Opfer komme eine Verschiebung des Strafrahmens in Betracht, sagte Schwiering nun. Die Voraussetzungen für die Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld seien nicht erfüllt. Einem Wahnkrankem, wie es der Angeklagte sei, stünden keine Handlungsalternativen zur Verfügung. Aus diesem Grund sei bei ihm von einer eingeschränkten Schuldfähigkeit auszugehen, sagte die Verteidigerin.
Bernd W. ist angeklagt wegen fünffachen Mordes, versuchten Mordes in 18 Fällen sowie gefährlicher und schwerer Körperverletzung in 14 Fällen. Er soll am 1. Dezember 2020 mit seinem Auto durch die Fußgängerzone gerast sein. Dabei wurden fünf Menschen direkt getötet, ein 77-Jähriger starb elf Monate später. Auf seinem Weg durch mehrere Straßen erfasste der Täter Passanten offenbar wahllos, aber gezielt mit hoher Geschwindigkeit.
H.Seidel--BTB