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Paketbote springt auf Flucht vor Hunden auf Porsche: Keine Haftung für Schäden
Ein Paketbote, der sich in Bayern auf der Flucht vor Hunden auf die Motorhaube eines Autos rettete, haftet nicht für mögliche Schäden. Das entschied das Amtsgericht München in einem am Montag veröffentlichten Fall und wies die Klage ab. Der Paketzusteller hatte an einer Haustür geklingelt, worauf drei Hunde - zwei Dalmatiner und ein kleiner Mischlingshund - bellend auf den Mann zustürmten. Der Paketbote flüchtete sich daraufhin auf die Motorhaube eines neben dem Haus geparkten Wagens. (Az: 223 C 6838/25)
Der Kläger geht davon aus, dass dadurch Kratzer und Dellen auf der Motorhaube entstanden, was eine Neulackierung erforderlich macht. Die Kosten dafür wurden mit knapp 2724 Euro veranschlagt. Da sowohl der Paketbote als auch dessen Arbeitgeber nach dem Vorfall vom September 2024 eine Schadensregulierung verweigerten, klagte der Autobesitzer am Amtsgericht München.
Das Gericht wies die Klage im Februar ab. Es bezweifelte unter anderem, dass die Schäden tatsächlich von dem Vorfall stammten, auch weil der Kläger die Fotos erst Monate danach machte. Doch selbst wenn der Paketbote Kratzer verursacht hätte, sei eine Haftung des Zustellers ausgeschlossen, weil dem Kläger wegen dessen Tierhalterhaftung ein Mitverschulden zukomme.
Zwar befanden sich die Hunde nach Angaben des Autobesitzers und einer Zeugin noch drei bis vier Meter vom Paketzusteller entfernt, als sich dieser auf die Motorhaube des Wagens rettete, auch seien die Hunde nicht aggressiv gewesen. Dies befreie den Kläger aber nicht von seiner Haftung als Tierhalter, befand das Gericht.
Es genüge, dass das Bellen und Zurennen auf den Paktetboten bei diesem einen Schreck und einen Fluchtreflex ausgelöst hätten. Der Kläger hätte seine drei Hunde besser unter Kontrolle halten müssen. Das Urteil ist rechtskräftig.
R.Kloeti--VB