Volkswacht Bodensee - Urteil: Halterin von falsch geparktem Auto trägt Mitschuld an Unfall

Börse
Goldpreis -1.18% 5098.5 $
DAX -0.78% 23409.37
TecDAX -1.18% 3565.41
MDAX -2.1% 28875.1
Euro STOXX 50 -0.61% 5685.2
EUR/USD -0.3% 1.1586 $
SDAX -2.12% 16875.75
Urteil: Halterin von falsch geparktem Auto trägt Mitschuld an Unfall
Urteil: Halterin von falsch geparktem Auto trägt Mitschuld an Unfall / Foto: © AFP/Archiv

Urteil: Halterin von falsch geparktem Auto trägt Mitschuld an Unfall

Die Halterin eines falsch geparkten Autos trägt einem Urteil zufolge Mitschuld an einem Unfall. Das entschied das Amtsgericht München Mitte Februar, wie das Gericht am Montag mitteilte. Hintergrund war ein Unfall auf dem Parkplatz eines Schwimmbads in Unterschleißheim bei München.

Textgröße:

Eine Autofahrerin hatte ihr Fahrzeug am Ende einer Parkgasse so geparkt, dass die anderen Autofahrer rückwärts fahren mussten, um die Parkgasse zu wechseln. Eine Autofahrerin fuhr den geparkten Wagen der Frau beim Rangieren an, wodurch ein Schaden von mehr als 6200 Euro entstand. Die Versicherung der Unfallverursacherin bezahlte rund 4100 Euro, verweigerte eine weitere Zahlung jedoch und verwies auf die Mitschuld der Parkenden.

Diese klagte daraufhin auf Zahlung des ausstehenden Schadensbetrags. Sie argumentierte, dass sie ordnungsgemäß geparkt habe. Auf dem Parkplatz habe es keinerlei Linien gegeben, so dass auf der gesamten Fläche habe geparkt werden dürfen.

Das Amtsgericht München gab der Klage teilweise statt, erkannte jedoch ein Mitverschulden der Klägerin von 20 Prozent an. Dass es sich um eine Durchfahrt gehandelt habe, sei an dem unterbrochenen Grünstreifen erkennbar gewesen, befand das Gericht.

Die fehlenden Streifen bedeuteten zudem nicht, dass jeder sein Fahrzeug abstellen könne, wo er wolle. Die Klägerin habe nicht rücksichtsvoll geparkt und dafür gesorgt, dass andere Verkehrsteilnehmer 30 Meter rückwärts rangieren mussten.

Durch ihr Parken habe sie eine Gefährdungslage und damit die Ursache für das Unfallgeschehen geschaffen. Eine Haftung von 20 Prozent sei daher angemessen, hieß es vom Amtsgericht.

R.Flueckiger--VB