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Exfreundin vor Wohnung in Berlin erstochen: Bundesgerichtshof bestätigt Mordurteil
Anderthalb Jahre nach dem Mord an seiner Exfreundin vor ihrer Wohnungstür in Berlin ist der Täter rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil des Berliner Landgerichts vom Juli, wie er am Dienstag in Karlsruhe mitteilte. Der zum Urteilszeitpunkt 46-Jährige akzeptierte nicht, dass sich die Frau wenige Monate zuvor nach vier Jahren Beziehung von ihm getrennt hatte. (Az. 5 StR 678/25)
Dem Landgericht zufolge verfolgte und bedrängte er seine frühere Partnerin regelmäßig, beleidigte und bedrohte sie. Im August 2024 lauerte er ihr vor ihrer Wohnung in Berlin-Friedrichsfelde auf und stach mindestens 20 Mal mit einem Messer in ihren Hals, Nacken und Oberkörper. Sie verblutete noch am Tatort.
Der Vorsitzende Richter Thomas Groß schilderte den Tattag bei der Urteilsverkündung am Landgericht. Demnach waren die beiden schon anderthalb Stunden vor dem Mord aufeinandergetroffen. Das spätere Opfer war zu dem Zeitpunkt in Begleitung eines anderen Manns, dem der Angeklagte ungefragt ein Video zeigte. Auf diesem war Groß zufolge die Getötete beim Sex mit dem Angeklagten zu sehen.
Als sie später ihr Haus verließ, griff ihr früherer Lebensgefährte sie an und erstach sie. Kurz nach der Tat wurde er festgenommen und kam in Untersuchungshaft. Vor Gericht entschuldigte er sich. "Ich bereute es zutiefst", sagte er.
Das Landgericht wertete die Tat als Mord aus niedrigen Beweggründen. Der Angeklagte habe aus Eifersucht gehandelt und in der Überzeugung, dass die Frau sein Besitz sei. Er habe sich außerdem dafür rächen wollen, dass sie sich von ihm getrennt und mit einem anderen Mann verabredet habe.
Der Angeklagte wandte sich an den BGH, um das Berliner Urteil überprüfen zu lassen. Dieser fand aber nun keine Rechtsfehler. Das Urteil wurde rechtskräftig.
L.Maurer--VB