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Umstrittenes Erbe der Ampel: Karlsruhe verhandelt über Weg zu Heizungsgesetz
Das neue Heizungsgesetz steht schon in Grundzügen - vor dem Bundesverfassungsgericht hat am Donnerstag trotzdem eine Verhandlung über das bisherige Gesetz der Ampelregierung begonnen. Denn in Karlsruhe geht es nicht um den Inhalt der Regelungen, sondern um das Gesetzgebungsverfahren. "Gibt es ein verfassungsrechtliches 'Tempolimit' für die Beratung von Gesetzentwürfen?" fragte Vizepräsidentin Ann-Katrin Kaufhold zum Auftakt der Verhandlung. (Az. 2 BvE 4/23)
Vor drei Jahren hatte das Heizungsgesetz wochenlang Schlagzeilen gemacht, weil die damalige Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP sich öffentlich darüber stritt. Es begann damit, dass ein erster, noch unfertiger Entwurf an die "Bild"-Zeitung durchsickerte. Im Sommer 2023 sollte das Gesetz dann möglichst schnell, noch vor der Sommerpause, durch den Bundestag.
Um dieses Tempo geht es dem früheren CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann, der sich an das Gericht wandte. Heilmann ist Vorsitzender der Klimaunion in der CDU/CSU. Er kritisiert, dass die Abgeordneten nicht genügend Zeit zur Beratung gehabt hätten, bevor das Gesetz im September 2023 verabschiedet wurde. Nach dem ersten Entwurf waren damals noch Änderungen formuliert worden, teils kurzfristig. Heilmann beanstandet darum auch, dass bei der ersten Lesung im Parlament ein zu dem Zeitpunkt schon veralteter Entwurf eingebracht wurde.
Ein Eilantrag Heilmanns hatte im Juli 2023 Erfolg. Das Gericht stoppte das Gesetzgebungsverfahren vorläufig, die Abstimmung musste auf die Zeit nach der Sommerpause verschoben werden. Das Gesetz trat zum Januar 2024 in Kraft. Die Regelung mit dem offiziellen Namen Gebäudeenergiegesetz sieht im Kern vor, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Dies will die aktuelle Bundesregierung wieder kippen.
In Karlsruhe geht es nun aber um die Frage, ob während des Gesetzgebungsverfahrens Abgeordnetenrechte verletzt wurden. Ein Urteil wird für Donnerstag noch nicht erwartet. Wie das Gericht schlussendlich entscheidet, ist offen. Dass es die Abstimmung im Sommer 2023 vorübergehend stoppte, bedeutet noch keine Festlegung.
Denn im Eilverfahren muss das Gericht lediglich abwägen, was schwerere Folgen hätte - die mögliche Verletzung von Abgeordnetenrechten oder der Eingriff in die Arbeit des Parlaments. 2023 sprach für die Richterinnen und Richter mehr dafür, die Abstimmung aufzuschieben.
Grundsätzlich ist es Sache des Bundestags, wie er das Gesetzgebungsverfahren regelt. Das Grundgesetz macht keine zeitlichen Vorgaben. Das Gericht könnte dem Parlament aber in seinem späteren Urteil bestimmte Maßstäbe mit auf den Weg geben.
Es habe noch nicht entschieden, "wo die Grenzen verlaufen, die das Recht der Abgeordneten auf eine informierte Beratung der Verfahrensautonomie des Parlaments setzt" und inwiefern das Gericht die Einhaltung dieser Grenzen kontrolliere, fasste Kaufhold zusammen.
C.Stoecklin--VB