-
Mord auf Friedhof in Bremen: Täter rechtskräftig verurteilt
-
Trump äußert sich auf Gipfel "sehr verärgert über die Nato"
-
Trump auf Nato-Gipfel: Iran-Feuerpause "ist vorbei"
-
Ukraine meldet mindestens sieben Tote bei neuen russischen Angriffen
-
Urteil: Apple muss sich in der EU an strengere Regeln halten
-
Laschet zu Nato-Gipfel: Müssen Trump bei Laune halten
-
Studie attestiert Bundesbürgern verzerrte Wahrnehmung ihrer Kaufkraft
-
Unicredit sichert sich insgesamt 49,65 Prozent der Stimmrechte an der Commerzbank
-
Apple scheitert vor EU-Gericht mit Klage gegen strengere Regeln
-
Anklage gegen mutmaßliches IS-Mitglied in Frankfurt am Main erhoben
-
Ausgebüxter Schafbock bedient sich an Gurken: Polizeieinsatz in Thüringen
-
Krankenkassen-Beiträge: Grüne beantragen Abstimmungsstopp im Bundestag
-
KI bei der Deutschen Bahn: Kiana soll Reisende künftig besser informieren
-
Wadephul zeigt Verständnis für neue US-Angriffe auf den Iran
-
Merz: Russland hat "keine Chance" auf Sieg in der Ukraine
-
Jede dritte Lehrkraft ist mindestens 50 Jahre alt
-
Ukraine meldet mindestens zwei Tote bei neuen russischen Angriffen
-
Reform der Schuldenbremse: Expertenkommission hat laut Bericht drei Vorschläge
-
Frenzel nach Olympia-Aus der Kombination: "Tut enorm weh"
-
Zwei Tote bei Verkehrsunfall in Baden-Württemberg - E-Auto bricht in Flammen aus
-
Sanierung von Bahnstrecke Nürnberg-Regensburg verzögert sich
-
Rutte sieht "vollständiges Bekenntnis" der USA zur Nato
-
Seit fast 35 Jahren in USA lebender Mexikaner von ICE-Mitarbeiter erschossen
-
Polizei: Fünfter Castortransport durch Nordrhein-Westfalen ohne Zwischenfälle
-
"In der Verlängerung": Rohr tippt auf Frankreich
-
"Fundamentale Abkehr": Kritik nach IOC-Entscheid zu Russland
-
Tour-Spitzenreiter Träen: Krebs besiegt, Gelb erobert
-
USA greifen "massiv" den Iran an - Teheran attackiert Bahrain und Kuwait
-
Datenschutzaktivist Schrems will erneut gegen EU-USA-Abkommen klagen
-
US-Armee meldet Angriffe auf mehr als 80 iranische Ziele
-
IWF stellt Weltwirtschaftsausblick vor
-
EU-Gericht urteilt über strengere Regeln für Apple
-
Urteil in Prozess um 15-fachen Mord an Patienten gegen Palliativarzt in Berlin
-
Bundestag berät über digitale Ermittlungsbefugnisse für Polizei
-
Nato-Gipfel in Ankara geht nach Trump-Kritik weiter
-
Nach Tanker-Beschuss: USA greifen Iran "massiv" an - Teheran droht mit Vergeltung
-
Krankenkassen-Beiträge: Grüne wollen Abstimmung im Bundestag stoppen
-
Kritik aus SPD-Fraktion an Elterngeld-Plänen von Prien
-
Kiew von Serie von Explosionen erschüttert
-
Der Traum lebt: Die Schweiz fordert Messis Argentinien
-
USA melden neue "massive Angriffe" auf den Iran - Teheran droht mit Vergeltung
-
Bericht: Bundesbürger klagen über gefühlten Kaufkraftverlust
-
Wimbledon: Djokovic macht Halbfinale gegen Sinner perfekt
-
US-Armee meldet neue "massive Angriffe" auf den Iran
-
Vorwürfe gegen Reform-UK-Chef: Farage will Abgeordnetenmandat niederlegen und erneut antreten
-
Frankreich: Rechtspopulistin Le Pen hält an Präsidentschaftskandidatur fest
-
Einsturz befürchtet: Instabiler New Yorker Wolkenkratzer löst Großalarm aus
-
Verurteilte Rechtspopulistin Le Pen hält an Präsidentschaftskandidatur fest
-
"Schockierend": Prinz Harry und andere Promis scheitern mit Klage gegen Boulevardmedien
-
IOC: Russische Mannschaftssportler dürfen wieder an Olympia teilnehmen - ohne Flagge
Frau wirft Mette-Marits Sohn in Prozess "Alptraum"-Vergewaltigung vor
Im Vergewaltigungsprozess gegen den Sohn von Norwegens Kronprinzessin Mette-Marit hat ein weiteres mutmaßliches Opfer eine Vergewaltigung durch Marius Borg Hoiby als "schlimmsten Alptraum" geschildert. In dem Fall, den das Gericht in Oslo am Dienstag erörterte, geht es um eine mutmaßliche Vergewaltigung am 8. Oktober 2023 auf den Lofoten, einer Inselgruppe im Norden Norwegens.
Der heute 29 Jahre alte Hoiby hatte dort mit seinem Stiefvater Kronprinz Haakon einen Surfurlaub gemacht. Nach einer Party in einer Wohnung soll Hoiby eine junge Frau, die er über die Partnersuche-App Tinder kennengelernt hatte, nach zunächst einvernehmlichen sexuellen Handlungen vergewaltigt haben. Sie sei aufgewacht, als er ohne ihre Einwilligung sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen habe.
"Das war immer der schlimmste Alptraum meines Lebens", sagte die junge Frau am Dienstag vor Gericht. "Ich erinnere mich, dass ich aufgewacht bin, als er in Aktion war", führte sie aus. "Ich habe mir gedacht: 'Ich verstehe nicht, wie jemand Sex mit einer Person haben kann, die schläft'." Sie habe die Augen wieder geschlossen, um Hoibys Übergriffe nicht mit anzusehen.
Das mutmaßliche Opfer hatte nach eigener Aussage während des Vorfalls das Gefühl, "meinen eigenen Körper zu verlassen". "Es war schmerzhaft, mein Körper war nicht bereit dafür", sagte die junge Frau.
Als Beleg, dass die Frau nicht im Zustand war, sich zu wehren, legte die Staatsanwaltschaft ein Video vor, das Hoiby mit seinem eigenen Handy von der jungen Frau gemacht hatte. Dies war nach ihrer Aussage ohne ihr Wissen erfolgt. Laut Sturla Henriksbö zeigt das fünfsekündige Video, dass die Frau geschlafen habe. Auch die von ihrer Fitnessuhr gemessene Herzfrequenz belegt demnach, dass sie zu Tatbeginn geschlafen habe.
Vergangene Woche war ein erstes mutmaßliches Opfer vor Gericht befragt worden. Die Frau war nach eigener Aussage im Dezember 2018 nach einer Party im Keller der Residenz des Kronprinzenpaars in Oslo von Hoiby vergewaltigt worden.
Dem Sohn von Mette-Marit wird vorgeworfen, insgesamt vier Frauen vergewaltigt und mehrere Ex-Freundinnen körperlich und psychisch misshandelt zu haben. Insgesamt umfasst die Anklage 38 Punkte, Hoiby drohen bis zu 16 Jahre Haft. Er ist der Sohn von Mette-Marit aus einer früheren Beziehung, bevor sie mit Kronprinz Haakon zusammenkam.
Die mutmaßlichen Vergewaltigungen fanden laut dem Eröffnungsplädoyer der Staatsanwaltschaft alle nach zunächst einvernehmlichem Geschlechtsverkehr statt - oft nach Abenden mit starkem Alkoholkonsum, an denen die Frauen nicht in der Lage gewesen seien, sich zu verteidigen. Die Verteidigung argumentiert dagegen, Hoiby habe "alle Handlungen als völlig normale und einvernehmliche sexuelle Beziehungen wahrgenommen".
L.Maurer--VB