-
Waffen für Hamas-Anschläge: Weiterer Verdächtiger auf Flughafen in Zypern festgenommen
-
Weiterer Evakuierungsflug aus Oman in Frankfurt eingetroffen
-
Pannenzahlen steigen: ADAC 2025 knapp 3,7 Millionen Mal ausgerückt
-
Nach Wahldebakel im Südwesten: SPD-Politiker Wiese "mit Nachdruck" für Steuerreform
-
Volkswagen mit Gewinneinbruch - weitere Stellenstreichungen bis 2030
-
Krankenversicherung: Warken stellt stabile Zusatzbeiträge in Aussicht
-
Deutsche Exporte zu Jahresbeginn gesunken - Ausfuhren in USA aber wieder gestiegen
-
US-Ermittler durchsuchen Epsteins ehemalige Ranch in New Mexico
-
Volkswagen verzeichnet für 2025 Gewinneinbruch um fast die Hälfte
-
USA verweigern zehn Fußballern Einreise für CONCACAF-Turnier
-
Serie hält: Stützle punktet zum 13. Mal in Folge
-
"SGA" stellt Uralt-Rekord von Chamberlain ein
-
Das WM-Aus? Ancelotti kommt und Neymar kneift
-
Toni warnt Bayern: "Atalanta sehr selbstbewusst"
-
Forster nach Aus gelassen: "Meine Goldmedaille habe ich"
-
Copernicus: Februar 2026 brachte Rekordniederschläge in Westeuropa
-
Macron will Aufschwung der Atomenergie mit Treffen in Paris befeuern
-
Fernsehduell von Schweitzer und Schnieder vor Landtagswahl in Rheinland-Pfalz
-
Merz empfängt tschechischen Regierungschef Babis im Kanzleramt
-
Trump: Angriff auf Mädchenschule im Iran wird untersucht
-
Australien gewährt iranischen Fußballerinnen Asyl
-
Trump nennt Iran-Krieg "so gut wie" beendet - Ölpreise geben nach
-
Schweizer Reederei MSC stoppt Exporte aus der Golfregion wegen Kriegsrisiken
-
Linksgerichtete Koalition geht gestärkt aus Parlamentswahl in Kolumbien hervor
-
"Spiegel": Iranische Raketenangriffe auf Bundeswehr-Feldlager in Jordanien
-
Trump sieht Iran-Krieg "so gut wie beendet"
-
Iran-Krieg: Wadephul trifft in Zypern Außenminister der Vereinigten Arabischen Emirate
-
Wahl nach Machtkampf: Kreuzwieser soll TSG beruhigen
-
Frau nach Schüssen auf Rihannas Haus in Los Angeles festgenommen
-
US-Forscher: Meereisfläche in der Antarktis hat sich dieses Jahr etwas erholt
-
Freigabe von Öl-Notreserven: G7-Staaten "noch nicht soweit"
-
Trump: Australien wird iranischen Fußballerinnen Asyl gewähren
-
Kompany: "Ohne Angst" in die heiße Phase
-
Israelisches Außenministerium: Chamenei-Sohn "weiterer Tyrann" an Spitze des Iran
-
Iran-Krieg: Wadephul zu politischen Gesprächen nach Zypern gereist
-
Paris-Nizza: Kanter gewinnt zweite Etappe
-
Machtübernahme des Chamenei-Sohns: Iran setzt Angriffe fort - Ölpreise steigen massiv
-
Beschwerde abgewiesen: AfD darf in Gemeinde keine weiteren Plakate aufhängen
-
KI-Unternehmen Anthropic verklagt US-Regierung wegen Streit mit Pentagon
-
Angriff auf Schule im Iran: US-Demokraten fordern unabhängige Untersuchung
-
Holpriger Start von Prozess gegen inhaftierten Erdogan-Rivalen Imamoglu in Istanbul
-
Leiche von 71-Jähriger in Bayern entdeckt - Vermisster Ex-Ehemann gefesselt bei Täter
-
Trump "nicht glücklich" über Wahl von Chamenei-Sohn zu neuem iranischen Anführer
-
Union und SPD wollen Reformkurs fortsetzen - trotz Schlappe bei Landtagswahl
-
Mord an Flugbegleiterin vor 33 Jahren: Lebenslange Haft in Bonn
-
Eberl zu Verhandlungen mit Neuer: "Soll erst mal 40 werden"
-
77-Jährige aus Bayern übergibt falschen Polizisten mehr als hunderttausend Euro
-
15-jähriger Autofahrer durchbricht in Aachen Polizeikontrolle und flieht
-
Frankreichs Ex-Präsident Sarkozy droht erneut Fußfessel
-
Nagelbombe nahe New Yorker Bürgermeisterresidenz: Polizei ermittelt wegen "Terrors"
Gericht hebt Einreiseverbot gegen früheren Guantanamo-Häftling auf
Ein früherer Häftling im US-Gefangenenlager Guantanamo auf Kuba darf einem Urteil vom Montag zufolge wieder nach Deutschland kommen. Der aus Mauretanien stammende Mann hat inzwischen die niederländische Staatsbürgerschaft, wie das Oberverwaltungsgericht Münster am Montag ausführte. Dadurch sei ein früheres Einreise- und Aufenthaltsverbot erloschen. Der Fall ist aber noch nicht komplett abgeschlossen - es kann noch Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden.
Der Mann war früheren Angaben des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts zufolge Ende der 80er Jahre nach Deutschland gekommen und erhielt bis 1999 eine Aufenthaltserlaubnis. Anfang der 90er Jahre schloss er sich in Afghanistan der islamistischen Extremistennetzwerk El-Kaida an. Im Jahr 1992 kehrte er nach Deutschland zurück.
Er lebte in Duisburg, wurde aber im Mai 2000 wegen Sozialleistungsbetrugs zu einer Bewährungsstrafe von einem halben Jahr verurteilt. Die Stadt wies ihn daraufhin aus. Nach damaligen Recht folgte daraus ein unbefristetes Einreise- und Aufenthaltsverbot, der Mann musste Deutschland verlassen.
Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 war er zwischen August 2002 und 2016 in Guantanamo inhaftiert. Die Anschläge in New York, Washington und Pennsylvania waren von El-Kaida-Islamisten verübt worden.
Nach seiner Freilassung beantragte der Mann 2020, das Einreise- und Aufenthaltsverbot für Deutschland rückwirkend zu befristen. Die Stadt Duisburg entschied aber, dass er für weitere 20 Jahre nicht einreisen dürfe. Sie begründete das Verbot damit, dass eine mögliche Verstrickung mit El-Kaida und den Anschlägen vom 11. September nicht geklärt sei. Von ihm gehe weiterhin eine Gefahr für Deutschland aus.
Er klagte vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf, wo er im November 2023 Recht bekam. Das Gericht entschied, dass die Befristung aufgehoben wird. Die Stadt ging in Berufung, hatte nun aber vor dem Oberverwaltungsgericht keinen Erfolg. Denn während des Berufungsverfahrens hatte der Kläger, der inzwischen in den Niederlanden ein bekannter Autor ist, die niederländische Staatsbürgerschaft angenommen und ist somit Bürger der Europäischen Union geworden.
Das frühere Einreise- und Aufenthaltsverbot ist damit automatisch erloschen, wie das Oberverwaltungsgericht ausführte. Es kam demnach in dem Verfahren nicht darauf an, ob von dem Mann noch eine Gefahr ausgeht. Das Gericht musste nicht darüber entscheiden, ob womöglich in Zukunft ein Verlust der EU-Freizügigkeit und ein neues Einreise- und Aufenthaltsverbot auf eine solche Gefahr gestützt werden könnte.
Da die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung habe, ließ das Gericht in Münster die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu.
T.Egger--VB