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Bundesverwaltungsgericht: Regierung muss Klimaschutzprogramm nachbessern
Die Bundesregierung muss das bisherige Klimaschutzprogramm nachbessern. Das von der früheren Bundesregierung 2023 beschlossene Programm reicht nicht aus, um die Klimaziele bis 2030 zu erreichen, wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag entschied. Ein neues Klimaschutzprogramm ist bereits in Planung, es soll demnächst vorgelegt werden. (Az. 7 C 6.24)
Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe. Sie hatte im Mai 2024 bereits vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Erfolg, nun bestätigten die Leipziger Richter das Berliner Urteil. Das Programm von 2023 muss demnach ergänzt werden, um eine Senkung der Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Jahr 1990 um mindestens 65 Prozent bis 2030 zu erreichen.
Die in dem Programm vorgesehenen Maßnahmen reichten nicht aus. Die Bundesregierung müsse das Programm ergänzen und dabei die Entwicklung der Emissionen berücksichtigen. Das Gericht klärte damit auch die bislang offene Frage, ob Umweltverbände gegen Klimaschutzprogramme klagen können.
Das Programm, um das es in dem Urteil ging, war von der früheren Bundesregierung im Oktober 2023 beschlossen worden. Ein neues Programm soll spätestens bis Ende März vorgelegt werden, so ist es gesetzlich vorgeschrieben.
Klimaschutzprogramme zeichnen einen Weg vor, wie die Klimaziele erreicht werden sollen. Dazu werden Maßnahmen in verschiedenen Sektoren wie etwa Energie, Verkehr und Landwirtschaft geplant. Die Grundlage dafür ist das sogenannte Klimaschutzgesetz.
Das Klimaschutzprogramm von 2023 entstand noch nach alter Rechtslage, also dem Klimaschutzgesetz in einer früheren Fassung. Seit einer Reform des Gesetzes 2024 gibt es keine verbindlichen Ziele für die einzelnen Sektoren mehr. Auch gegen diese Neuregelung wurde inzwischen geklagt: Umweltverbände wandten sich deshalb an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Dieses hat aber noch nicht entschieden, am Bundesverwaltungsgericht ging es am Donnerstag nicht darum.
Die Umwelthilfe sprach nach dem Leipziger Urteil von einem "Paukenschlag für den Klimaschutz". Die Bundesregierung müsse "jetzt sofort zusätzliche Maßnahmen nachholen", forderte Geschäftsführer Jürgen Resch.
Auch die Umweltschutzorganisation WWF zeigte sich erfreut. Im anstehenden Klimaschutzprogramm und dem neuen Haushalt für 2027 liege die "große Chance, die Grundlage für wirkungsvolle Klimapolitik zu legen", erklärte Viviane Raddatz, Klimachefin beim WWF Deutschland.
Die Umwelthilfe kündigte eine neue Klage an, falls die Bundesregierung nicht bis zum 25. März ein ausreichendes Klimaschutzprogramm beschließe. Dieses gehe über das Programm von 2023 hinaus, "weil es nicht nur das Klimaziel 2030 einhalten muss, sondern auch das Klimaziel 2040 und die Einzeljahre zwischen 2031 und 2040", teilte die Organisation mit. Die Emissionen in Deutschland sollen bis 2040 um mindestens 88 Prozent sinken, bis 2045 soll Treibhausgasneutralität erreicht sein.
C.Bruderer--VB