Volkswacht Bodensee - Berufungsprozess: Französische Rechtspopulistin Le Pen weist Veruntreuungsvorwürfe zurück

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Berufungsprozess: Französische Rechtspopulistin Le Pen weist Veruntreuungsvorwürfe zurück
Berufungsprozess: Französische Rechtspopulistin Le Pen weist Veruntreuungsvorwürfe zurück / Foto: © AFP

Berufungsprozess: Französische Rechtspopulistin Le Pen weist Veruntreuungsvorwürfe zurück

Die wegen mutmaßlicher "systematischer" Veruntreuung von EU-Geldern angeklagte französische Rechtspopulistin Marine Le Pen hat am Dienstag erneut die Vorwürfe gegen sich und ihre Partei bestritten. "Der Begriff 'System' stört mich, weil er den Eindruck von Manipulation vermittelt", sagte die Fraktionschefin des Rassemblement National (RN) bei einer Anhörung.

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In dem Berufungsverfahren sind neben Le Pen elf Parteigenossen sowie die Partei selbst angeklagt. Die Verhandlungen sollen bis Mitte Februar dauern. Das im Sommer erwartete Urteil entscheidet darüber, ob die Rechtspopulistin bei der Präsidentschaftswahl 2027 antreten kann. Sollten die Richter ihre Strafe bestätigen, will Le Pen die Kandidatur dem 30 Jahre alten Parteichef Jordan Bardella überlassen.

Ein Pariser Gericht hatte Le Pen in erster Instanz zu vier Jahren Haft verurteilt, davon zwei auf Bewährung. Zudem legten die Richter ihr ein sofort geltendes Verbot auf, bei Wahlen anzutreten. In dem Verfahren geht es darum, inwiefern Le Pen und ihre Mitangeklagten die Gehälter der Assistenten der EU-Abgeordneten genutzt haben, um ihre Partei zu sanieren. Der Schaden wurde auf 4,3 Millionen Euro beziffert.

Le Pen beteuert wie in der ersten Instanz ihre Unschuld. "Die Fälle der parlamentarischen Assistenten müssen einzeln geprüft werden, da sie meiner Meinung nach sehr unterschiedliche Realitäten widerspiegeln", sagte sie bei dem Gerichtstermin am Dienstag.

Bereits zu Beginn des Berufungsprozesses vergangene Woche hatte sie angegeben, ihre Partei habe "keinerlei Eindruck" gehabt, dass sie eine Straftat begangen habe. Stattdessen lenkte sie die Schuldfrage auf das Europäische Parlament. "Wenn tatsächlich ein Fehlverhalten vorliegt, hat das Europäische Parlament seine Warnfunktion nicht wahrgenommen", sagte sie am Dienstag vergangener Woche.

Auslöser der Ermittlungen war der frühere EU-Parlamentspräsident Martin Schulz (SPD) gewesen, der die französische Justiz 2015 auf ein Organigramm der Le-Pen-Partei (damals noch Front National) aufmerksam gemacht hatte. Darin waren mehrere Assistenten von EU-Abgeordneten auf Posten aufgeführt, die mit ihrem offiziellen Job nicht vereinbar waren.

Die französische Staatsanwaltschaft wirft Le Pen vor, das bereits von ihrem Vater und Parteigründer Jean-Marie Le Pen angelegte "System" ausgebaut zu haben, um die Gehälter der Parlamentsassistenten zur Sanierung der maroden Parteifinanzen zu nutzen.

U.Maertens--VB