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Nord-Stream-Verdächtiger bleibt in Untersuchungshaft: BGH verwirft Beschwerde
Der mutmaßliche Drahtzieher der Anschläge auf die Nord-Stream-Pipelines in Deutschland bleibt in Untersuchungshaft. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf laut Mitteilung vom Donnerstag eine Haftbeschwerde des Beschuldigten.
Die für den Transport von russischem Gas nach Deutschland gebauten Nord-Stream-Pipelines in der Ostsee waren im September 2022 durch Sprengsätze schwer beschädigt worden. Im vergangenen August wurde der ukrainische Staatsangehörige Serhii K. während eines Urlaubs in Italien festgenommen, im November wurde er nach Deutschland ausgeliefert. Seitdem sitzt der Beschuldigte in Untersuchungshaft. Der 49-Jährige soll die Sabotageaktion im September 2022 koordiniert haben.
Der BGH bejahte nun den dringenden Tatverdacht einer in die Zuständigkeit des Generalbundesanwalts fallenden Straftat sowie den Haftgrund der Fluchtgefahr. Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen bestehe eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür, dass der Beschuldigte an der Sprengung der Pipelines beteiligt gewesen sei. Dadurch habe er sich wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion in Tateinheit mit der Zerstörung von Bauwerken und der Störung öffentlicher Betriebe strafbar gemacht, erklärte der BGH.
Anders als mit der Haftbeschwerde geltend gemacht werde, könne sich der Beschuldigte mit hoher Wahrscheinlichkeit auch nicht auf ein kriegsvölkerrechtliches Schädigungsrecht als Rechtfertigungsgrund berufen. Denn dieses erfasse zum einen verdecktes Handeln von Militärangehörigen nicht, zum anderen handle es sich bei den Pipelines um zivile Objekte. Der Beschluss fiel bereits im Dezember.
D.Schlegel--VB