-
Bundeswehr unterstützt Lettland bei Luftraum-Absicherung während Parlamentswahl
-
Bundesregierung legt Plan gegen Sozialmissbrauch vor - Armutsmigranten im Visier
-
Drei Jahre Haft in Prozess um tote Zwillinge auf E-Roller in Frankfurt am Main
-
Urteil im Saarland: Gutachter muss Mutter kein Schmerzensgeld zahlen
-
Gemeinsame Stellungnahme: CDU-Ministerpräsidenten warnen vor Personaldebatten
-
Bundesverwaltungsgericht entscheidet im Oktober über Klage zu Luftreinhalteprogramm
-
Bayern verlängern auch mit Sportdirektor Freund
-
Milliardenschwerer Maskenstreit: Bundesgerichtshof entscheidet im Dezember
-
Dorf stimmt für Abspaltung vom Vereinigten Königreich - Protest gegen Asylbewerberunterkunft
-
Bundesverwaltungsgericht weist Klage von Binz gegen LNG-Terminal ab
-
Proteste 2022: Amnesty wirft iranischen Behörden Verbrechen gegen Menschlichkeit vor
-
Olympia 2030: IOC bestätigt Austragungsorte
-
Über 60 Millionen Euro Schaden durch Geldwäsche und Steuerhinterziehung - Razzia
-
Gericht: Mannheim muss umstrittenen Swingerclub-Artikel vorerst nicht veröffentlichen
-
Deutsche und internationale Stars bei Filmfestival in San Sebastián
-
Athleten Deutschland: Herber tritt im Sommer 2027 ab
-
Zivilschutz: 20 Tote und dutzende Vermisste bei Einsturz von Gebäude im Gazastreifen
-
CDU-Ministerpräsidenten warnen vor Personaldebatten - gemeinsame Erklärung
-
Korruptionsprozess gegen französische Ex-Ministerin Dati hat begonnen
-
Karetsas wieder im Dortmunder Mannschaftstraining
-
Karetas wieder im Dortmunder Mannschaftstraining
-
CDU-Ministerpräsident Rhein fordert Ende der Ausgrenzung der AfD
-
Nordrhein-Westfalen: 88-Jähriger in Leverkusen von Zug erfasst und getötet
-
Philippinischer Ex-Präsident Duterte erscheint erstmals vor Internationalem Gericht
-
Forderungen nach langsamerer KI-Entwicklung werden lauter
-
Vor Abgeordnetenhauswahl in Berlin: Angriffe auf Wahlstände von CDU und AfD
-
Engere Partnerschaft mit Kanada: Von der Leyen schlägt "assoziierte" EU-Mitgliedschaft vor
-
Gericht: Gefühlte deutsche Identität begründet keinen Anspruch auf Grundsicherung
-
Kommunalwahl in Niedersachsen: CDU auch auf Gemeindeebene stärkste Kraft
-
Streit um Swingerparty-Artikel: Gericht gibt Stadtrat in Baden-Württemberg recht
-
Richterbund: Plan gegen Extremismus "sinnvoll" - Schlagkräftigere Justiz nötig
-
Herztod: Mehr als 200.000 Menschen starben 2024 an Herzkrankheiten
-
Spritpreis-Entlastung: Unions-Fraktionschef Frei schlägt Mehrwertsteuersenkung vor
-
Kosovos Ex-Präsident Thaci wegen Kriegsverbrechen zu 25 Jahren Haft verurteilt
-
Formel-1-Kalender: Türkei und Portugal neu dabei
-
Social Media Verbot: Von der Leyen schlägt Altersgrenze von 13 Jahren vor
-
Ex-Kanzler Scholz dabei: 37 frühere Spitzenpolitiker kritisieren weltweite Ungleichheit
-
Ex-Kanzler Scholz dabei: 37 frühere Spitzenpolitiker kritisieren in Ungleichheit
-
CDU-Ministerpräsidenten stellen sich gemeinsam hinter Bundeskanzler Merz
-
Bedrohte Sumatra-Elefanten wegen Waldbränden in Indonesien noch stärker gefährdet
-
Insolvenzverwalter gewinnt in Streit um vorläufigen Rechtsschutz vor Verfassungsgericht
-
ÖPNV-Vergleich: Deutschland fällt in Europa leicht auf Rang fünf zurück
-
Von der Leyen schlägt "assoziierte" EU-Mitgliedschaft für Kanada vor
-
Serie A: Tedesco nicht mehr Trainer in Bologna
-
Inbetriebnahme von LNG-Terminal in Stade in Vorbereitung
-
Von der Leyen schlägt Social-Media-Verbot für Kinder unter 13 Jahren vor
-
Bahn kündigt Direktverbindung von München nach Mailand und Rom ab Sommer 2027 an
-
Nach vier Jahren Bauzeit: Neuer Kanal in China soll Handel deutlich erleichtern
-
Benzinpreis auf neuem Allzeithoch - Dieselpreis ganz knapp davor
-
Von der Leyen schlägt "assoziierte" EU-Mitgliedsschaft für Kanada vor
Womöglich doch Mord: Tötung von Tunesier in Baden-Württemberg wird neu aufgerollt
Zwei Jahre nach der Tötung eines tunesischen Geflüchteten in Baden-Württemberg wird der Fall neu aufgerollt. Das Landgericht Waldshut-Tiengen muss erneut herausfinden, was genau passierte und ob es doch Mord war, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag entschied. Leichenteile des Opfers waren knapp vier Monate nach der Tat von einem Taucher im Rhein entdeckt worden. (Az. 1 StR 216/25)
Es begannen Ermittlungen. Schließlich stellte sich der spätere Angeklagte und gestand, den Tunesier getötet zu haben. Erst gab er an, in Notwehr gehandelt zu haben, änderte seine Aussage aber später. Der Prozess gegen ihn begann im Oktober 2024, im November 2024 fiel das Urteil gegen den damals 58-Jährigen.
Das Landgericht stellte fest, dass er sein Opfer am 23. Dezember 2023 in dessen Unterkunft im Ort Rickenbach mit zwei Schüssen getötet habe. Davor habe der Tunesier ihn beschimpft. Über die Weihnachtsfeiertage habe der 58-Jährige die Leiche mit einer Machete zerstückelt, die Teile mit Maschendraht umwickelt und in den Rhein geworfen.
Mordmerkmale sah das Landgericht nicht - das Opfer sei nicht arg- und wehrlos gewesen, und es sei auch nicht sicher, dass die Abneigung des Angeklagten gegen Migranten das letztmalige Tatmotiv gewesen sei. Es verurteilte ihn wegen Totschlags und verhängte eine Haftstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten.
Die Schwester des Opfers wandte sich an den BGH, um eine Verurteilung wegen Mordes zu erreichen. Dieser hob das Urteil des Landgerichts nun komplett auf. Es muss neue Feststellungen treffen, neu verhandeln und entscheiden.
Denn es machte Rechtsfehler, als es das Mordmerkmal Heimtücke verneinte, wie der BGH feststellte. Bei der Prüfung habe das Landgericht auf den Streit vor der Tat abgestellt, als der Angeklagte noch keinen Tötungsvorsatz gehabt habe. Das sei aber der falsche zeitliche Anknüpfungspunkt. Entscheidend sei vielmehr der Beginn des ersten Angriffs.
Den bisherigen Feststellungen zufolge hatte der Tunesier offenbar nicht damit gerechnet. So ging er demnach in seine Wohnung zurück, drehte dem Angeklagten dabei den Rücken zu, schloss die Tür nicht und bewaffnete sich auch nicht. Da der Fall komplett neu aufgerollt wird, muss sich das Landgericht auch mit der Frage befassen, ob der mutmaßliche Täter aus rassistischen Motiven handelte.
B.Wyler--VB