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Urteil gegen rechtsextremistische Gruppe S. rechtskräftig: BGH veröffentlicht Gründe
Das Stuttgarter Urteil gegen Angeklagte rund um die rechtsextremistische Gruppe S. ist rechtskräftig - nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) seine Begründung veröffentlicht. Für die Verurteilung wegen Gründung einer Terrorgruppe reicht es aus, einen "weiterführenden und richtungsweisenden Beitrag" dazu zu leisten, wie es in dem am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss heißt. Eine organisatorische Führungsrolle ist demnach nicht Voraussetzung. (Az. 3 StR 100/25)
In einem Mammutprozess hatte das Oberlandesgericht Stuttgart im November 2023 zehn Angeklagte entweder wegen der Gründung, der Rädelsführerschaft, der Mitgliedschaft in der Gruppe oder wegen Unterstützung beziehungsweise Beihilfe schuldig gesprochen und Haftstrafen verhängt.
Dem Urteil zufolge wollte die Gruppe Anschläge auf Moscheen begehen, um so einen Bürgerkrieg in Deutschland auszulösen. Die Mitglieder befürchteten demnach, dass Geflüchtete und Muslime die Macht übernehmen könnten, was sie verhindern wollten. Teilweise besaßen sie illegale Schusswaffen und Munition.
Acht Angeklagte wandten sich an den BGH, um das Urteil gegen sie überprüfen zu lassen. Dieser verwarf ihre Revisionen bereits im vergangenen August und veröffentlichte nun die Gründe dafür.
Demnach muss im Einzelfall geprüft werden, welchen Beitrag der jeweilige Angeklagte zum Zustandekommen der Gruppe leistete. Wegen der Gründung der Gruppe S. waren neben dem Rädelsführer Werner S. vier Männer verurteilt worden, die sich an den BGH wandten. Diese vier stufte das Oberlandesgericht zu Recht als Gründer ein, wie der BGH nun befand.
Alle vier hätten die vom Rädelsführer Werner S. bei einem Treffen vorgestellten Pläne gebilligt. Drei von ihnen hätten ernsthaft ihre Bereitschaft dazu erklärt, selbst Anschläge zu verüben. Zwei hätten die wichtige Aufgabe der Beschaffung von Waffen übernommen. Das Erreichen des Ziels "stand und fiel mit ihren zugesagten Handlungen", wie der BGH ausführte. Alle vier Angeklagten hätten wegen ihrer rechtsextremistischen Einstellung auch starkes Interesse an der Gründung der Gruppe gehabt.
Die Pläne konnten jedoch verhindert werden: Bereits wenige Tage nach dem Gründungstreffen im Februar 2020 wurden Mitglieder und mehrere Unterstützer festgenommen. Ein Teilnehmer des Treffens hatte die Polizei informiert.
In Stuttgart begann am Donnerstag der Prozess gegen eine mutmaßliche Helferin der Gruppe. Die 61-Jährige soll für den Rädelsführer den Kontakt zu möglichen Rekruten hergestellt haben.
L.Wyss--VB