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Bundesrat macht Weg frei für Einsatz von Tasern durch Bundespolizei
Der Bundesrat hat am Freitag den Weg für den Einsatz sogenannter Taser durch die Bundespolizei frei gemacht. Damit können insbesondere die Bundespolizei, aber auch andere Vollzugsbeamtinnen und -beamte des Bundes Distanz-Elektroimpulsgeräte zur Ausübung öffentlicher Gewalt verwenden. In den Ländern gibt es solche Regelungen vielfach bereits.
Das neue Gesetz ergänzt die Liste zugelassener Einsatzmittel. Einsatzkräfte müssten "über alle Einsatz- und Führungsmittel verfügen, um effektiv und gleichzeitig verhältnismäßig vorgehen zu können", begründete die Bundesregierung die Neuregelung. Der Einsatz von Tasern werde damit auf eine sichere rechtliche Grundlage gestellt. Der Bundestag hatte dem Gesetz Mitte Oktober zugestimmt.
E.Burkhard--VB