-
Hamburger Senat hält Berechnungen zu Elbtower-Museumsalternativen zurück
-
Carlos Cuerpo übernimmt interimistisch das spanische Verkehrsministerium
-
OnlyFans zeigt Abhängigkeiten in der Plattformökonomie digitaler Sexarbeit
-
Pauline Ducruet im TV-Interview: Beziehung zu Stéphanie und Daniel
-
Cyberangriff legt digitale Infrastruktur der Universität Leipzig lahm
-
Steinmeier drängt China zu stärkerem Einfluss auf Russland im Ukrainekrieg
-
Alcaraz startet in Paris mit Favoritenrolle
-
Tucker Carlson verbreitet unbelegte Warnung vor möglichem US-Atomangriff auf Iran
-
Soko Hwang: Ausstellung 'Flesh of Vessel' in London
-
Gesundheitswesen soll stärker in deutsche Gesamtverteidigung eingebunden werden
-
Geheimgefängnis bei Kiew nach gewaltsamen Auseinandersetzungen untersucht
-
Leone XIV und diplomatische Tugende: Waffenstillstand für Oleschky
-
Abdul El-Sayed gewinnt in Michigan und wird erster muslimischer US-Senator
-
Reservekraftwerk-Ausschreibung stärkt Marktposition von RWE und LEAG
-
Ermittler durchsuchen Vorstandsbüros der National-Bank
-
Hakeem Jeffries fordert Rechenschaft für angebliche Korruption
-
Merz sagt Selenskyj weitere Ukraine-Hilfe und europäischen Gipfel zu
-
Trump kündigt Ende des milliardenschweren Israel-Hilfsprogramms an
-
Russischer Angriff auf Dorf in Saporischschja fordert mindestens 33 Tote
-
Italien holt Silber bei Curling-Europameisterschaft in Ostrava
-
Trump will jährliche US-Militärhilfe für Israel bis Jahresende beenden
-
Polizeigewerkschaft warnt vor Folgen einer AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt
-
Digitalisierung des Bundeswehr-Heeres verzögert sich und verteuert sich
-
Südafrikas Kommunalwahlen stehen im Zeichen kommunaler Versorgungskrisen
-
Trump signalisiert Kooperationsbereitschaft trotz demokratischer Mehrheit
-
Polizeieinsätze gegen linke Proteste lösen Debatte über staatliche Härte aus
-
Fünfzehn Jahre nach dem NSU bleiben Fragen zu Unterstützern offen
-
Hakeem Jeffries steht vor dem Aufstieg zum mächtigsten Demokraten im Kongress
-
Demokraten gewinnen in Texas Senatssitz und Gouverneursamt
-
Demokraten erobern bei US-Zwischenwahlen beide Kongresskammern
-
Abdul El-Sayed gewinnt Senatssitz in Michigan und schreibt Geschichte
-
Trump signalisiert nach Midterms Gesprächsbereitschaft mit den Demokraten
-
Schwere Gewitterwarnung für Ost-Australien: Zerstörerische Winde und Hagel drohen
Redakteur von Radio Dreyeckland mit Beschwerde gegen Wohnungsdurchsuchung erfolgreich
Die Durchsuchung der Wohnung eines Redakteurs von Radio Dreyeckland hat gegen die Rundfunkfreiheit verstoßen. Sie störte die redaktionelle Arbeit und konnte einschüchternd wirken, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nach Angaben vom Mittwoch entschied. Die Wohnung des Journalisten war 2023 durchsucht worden. Grund war ein Artikel über die Plattform linksunten.indymedia. (Az. 1 BvR 259/24)
Diese war 2017 vom Bundesinnenministerium verboten und die Gruppe aufgelöst worden. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte das Verbot im Januar 2020, weil sich Zweck und Tätigkeit der Vereinigung gegen die Verfassung richteten. Der Journalist, der für den Freiburger Radiosender arbeitet, berichtete im Juli 2022 in dem Zusammenhang über die Einstellung von Ermittlungen gegen Beschuldigte wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung. Er verlinkte auf die Archivwebseite von linksunten.indymedia.
Daraufhin wurde gegen ihn selbst ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Ihm wurde vorgeworfen, den verbotenen Verein unterstützt zu haben. Das Amtsgericht Karlsruhe ordnete die Durchsuchung seiner Wohnung an, wobei im Januar 2023 ein Laptop, Handys und Datenträger beschlagnahmt wurden. Der Redakteur wurde schließlich im Juni 2024 freigesprochen.
Gegen die Durchsuchungsanordnung legte er zusammen mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) Beschwerde beim Verfassungsgericht ein und hatte nun Erfolg. Das Gericht erklärte, dass der Eingriff in die Rundfunkfreiheit nicht gerechtfertigt gewesen sei. Es habe nur vage Anhaltspunkte dafür gegeben, dass linksunten.indymedia zu dem Zeitpunkt noch bestand, und keinen tragfähigen Anfangsverdacht gegen den Redakteur.
"Ein so schwerer Eingriff in die Pressefreiheit kann nicht auf vage Vermutungen gestützt werden", erklärte GFF-Verfahrenskoordinator David Werdermann in einer Reaktion auf den Beschluss.
T.Zimmermann--VB