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In einem Prozess gegen einen Betreiber eines sogenannten Filehosters ist der 59-jährige Angeklagte zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Der Angeklagte wurde wegen gewerbsmäßiger Beihilfe zur gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in über 30.000 Fällen verurteilt, wie eine Gerichtssprecherin am Montag sagte. Der Filehoster war 2019 durch die Ermittlungsbehörden abgeschaltet worden.
Laut Anklage betrieb der 59-Jährige den Filehoster seit 2008, über den Nutzer gegen Bezahlung urheberrechtlich geschützte Inhalte wie Kinofilme oder Fernsehserien hochladen und anderen zum - teils kostenpflichtigen - Download bereitstellen konnten. Die Rechteinhaber hatten hierfür keine Zustimmung erteilt.
Der Betreiber habe für den Dienst erhebliche Serverkapazitäten angemietet. Zum Höhepunkt lag die maximale Speicherkapazität laut Anklage bei rund 20 Millionen Gigabyte. Im angeklagten Tatzeitraum zwischen Oktober 2014 und Oktober 2019 sollen mehr als 30.000 verschiedene geschützte Werke ohne Erlaubnis verfügbar gewesen sein. Insgesamt soll der Angeklagte zwischen 2008 und 2019 Einnahmen von mehr als 64 Millionen Euro erzielt haben.
Die Staatsanwaltschaft beantragte in dem Verfahren eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Die Verteidigung forderte eine Freiheitsstrafe von höchstens einem Jahr und elf Monaten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
A.Ruegg--VB