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BGH bestätigt lange Haftstrafe für Reemtsma-Entführer Drach wegen Raubüberfällen
Der frühere Reemtsma-Entführer Thomas Drach ist vor dem Bundesgerichtshof (BGH) ohne Erfolg gegen seine Verurteilung wegen Überfällen auf Geldtransporter vorgegangen. Wie der BGH am Freitag in Karlsruhe mitteilte, bestätigte er die vom Kölner Landgericht verhängte Haftstrafe von 15 Jahren. Drach muss nach Verbüßung der Strafe außerdem in die Sicherungsverwahrung. (Az. 2 StR 625/24)
Er gilt als einer gefährlichsten Schwerverbrecher Deutschlands, sein Name ist untrennbar mit der Entführung des Mäzens Jan Philipp Reemtsma 1996 verbunden. Die Entführer um Drach hielten den Erben einer Tabakdynastie damals rund einen Monat lang gefangen, bevor er gegen Zahlung eines Lösegelds in zweistelliger Millionenhöhe frei kam.
Für die Entführung Reemtsmas wurde Drach 2000 zu 14 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Noch während seines Gefängnisaufenthalts in Hamburg wurde er wegen versuchter Anstiftung zur Erpressung erneut verurteilt. Das Kölner Urteil wegen der Raubüberfälle auf die Geldtransporter, das nun größtenteils bestätigt wurde, fiel im Januar 2024.
Das Landgericht stellte nach 100 Verhandlungstagen fest, dass Drach zwischen März 2018 und November 2019 drei Geldtransporter am Flughafen Köln-Bonn sowie bei zwei Ikea-Märkten in Köln und Frankfurt am Main überfallen hatte. Er schoss dabei auch auf Sicherheitsleute. Zwei von ihnen wurden erheblich verletzt.
Drach wurde wegen versuchten Mordes, versuchten Raubs mit Todesfolge, schweren Raubs und gefährlicher Körperverletzung sowie schweren Raubs verurteilt. Er wandte sich an den BGH. Dieser bestätigte aber nun die strafrechtliche Verurteilung. Sicherungsverwahrung bedeutet, dass ein gefährlicher Täter nach dem Absitzen seiner Strafe nicht freikommt, sondern weiter in einer speziellen geschlossenen Einrichtung untergebracht wird.
Ein Komplize von Drach wurde in Köln im April 2024 zu neun Jahren Haft verurteilt.
K.Sutter--VB